IFRS 17 B79

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Dieser Anhang ist integraler Bestandteil von IFRS 17 Versicherungsverträge.

Bewertung (Paragraphen 29-71)

Abzinsungssätze (Paragraph 36)

B79

Für Zahlungsströme von Versicherungsverträgen, die nicht in Abhängigkeit von den Renditen der zugrunde liegende Referenzwerte schwanken, spiegelt der Abzinsungssatz die Renditekurve (Zinsstrukturkurve) in der entsprechenden Währung für Instrumente wider, die für den Halter mit keinem oder einem vernachlässigbaren Kreditrisiko verbunden sind – angepasst, um die Liquiditätsmerkmale der Gruppe von Versicherungsverträgen widerzuspiegeln. Diese Anpassung hat der Differenz zwischen den Liquiditätsmerkmalen der Gruppe von Versicherungsverträgen und den Liquiditätsmerkmalen der Vermögenswerte Rechnung zu tragen, die zur Bestimmung der Renditekurve herangezogen wurden. Renditekurven spiegeln Vermögenswerte wider, die auf aktiven Märkten gehandelt werden und die der Halter in der Regel jederzeit ohne Weiteres verkaufen kann, ohne dass ihm dabei signifikante Kosten entstehen. Im Gegensatz dazu kann das Unternehmen im Rahmen bestimmter Versicherungsverträge nicht gezwungen werden, Zahlungen vor dem Eintreten eines versicherten Ereignisses oder vor den in den Verträgen angegebenen Zeitpunkten zu leisten.

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LAAAJ-50523