IFRS 17 132

Angaben

Art und Umfang der Risiken aus Verträgen, die in den Anwendungsbereich von IFRS 17 fallen

Liquiditätsrisiko – sonstige Informationen

132

Für das aus Verträgen im Anwendungsbereich von IFRS 17 entstehende Liquiditätsrisiko hat ein Unternehmen Folgendes anzugeben:

(a)

eine Beschreibung, wie es das Liquiditätsrisiko steuert;

(b)

getrennte Fälligkeitsanalysen für Portfolios von ausgestellten Versicherungsverträgen in Verbindlichkeitsposition und Portfolios von gehaltenen Rückversicherungsverträgen in Verbindlichkeitsposition, die mindestens die Nettozahlungsströme der Portfolios für jedes der ersten fünf Jahre nach dem Abschlussstichtag zeigen, sowie, in aggregierter Form, die Zahlungsströme nach den ersten fünf Jahren. Ein Unternehmen ist nicht verpflichtet, in diesen Analysen die unter Anwendung der Paragraphen 55-59 und der Paragraphen 69-70A bewerteten Verbindlichkeiten für zukünftigen Versicherungsschutz zu berücksichtigen. Die Analysen können in folgender Form erstellt werden:

(i)

als Analyse der verbleibenden nicht abgezinsten vertraglichen Nettozahlungsströme nach ihrer voraussichtlichen Fälligkeit oder

(ii)

als Analyse der Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme nach ihrer voraussichtlichen Fälligkeit;

(c)

die auf Anforderung zu zahlenden Beträge, unter Angabe einer Erläuterung der Beziehung zwischen diesen Beträgen und dem Buchwert der zugehörigen Portfolios von Verträgen, sofern diese Beträge nicht unter Anwendung von Buchstabe (b) angegeben wurden.

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LAAAJ-50523