IFRS 17 C5B

Anhang C: Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften

Dieser Anhang ist integraler Bestandteil von IFRS 17 Versicherungsverträge.

Übergangsvorschriften

C5B

Nur dann, wenn es für ein Unternehmen undurchführbar ist, Paragraph C4(aa) auf als Vermögenswert angesetzte Abschlusskosten anzuwenden, hat das Unternehmen zur Bewertung der als Vermögenswert angesetzten Abschlusskosten die folgenden Ansätze anzuwenden:

(a)

den modifizierten rückwirkenden Ansatz gemäß den Paragraphen C14B-C14D und C17A, vorbehaltlich des Paragraphen C6(a), oder

(b)

den Fair-Value-Ansatz gemäß den Paragraphen C24A-C24B.

Fundstelle(n):
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LAAAJ-50523