IFRS 17 79

Ausweis in der Bilanz

79

Ein Unternehmen hat unter Anwendung von Paragraph 28B die als Vermögenswert angesetzten Abschlusskosten in den Buchwert der jeweils zugehörigen Portfolios von ausgestellten Versicherungsverträgen miteinzubeziehen. Jede der als Vermögenswert oder Verbindlichkeit angesetzten Zahlungsströme in Bezug auf Portfolios gehaltener Rückversicherungsverträgen (siehe Paragraph 65(b)) hat das Unternehmen in den Buchwert der Portfolios gehaltener Rückversicherungsverträgen miteinzubeziehen.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
LAAAJ-50523