IFRS 17 B33

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Dieser Anhang ist integraler Bestandteil von IFRS 17 Versicherungsverträge.

Abtrennung von Komponenten eines Versicherungsvertrags (Paragraphen 10-13)

Zusagen, eigenständig abgrenzbare Güter oder Dienstleistungen zu übertragen, bei denen es sich nicht um Leistungen gemäß dem Versicherungsvertrag handelt (Paragraph 12)

B33

Nach Paragraph 12 muss ein Unternehmen eine Zusage, eigenständig abgrenzbare Güter oder Dienstleistungen, bei denen es sich nicht um Leistungen gemäß dem Versicherungsvertrag handelt, auf einen Versicherungsnehmer zu übertragen, von einem Versicherungsvertrag abtrennen. Zum Zwecke der Abtrennung darf ein Unternehmen Tätigkeiten, die es zur Erfüllung eines Vertrags durchführen muss, nicht berücksichtigen, es sei denn, das Unternehmen überträgt bei der Durchführung dieser Tätigkeiten ein nicht gemäß dem Versicherungsvertrag geliefertes Gut oder eine nicht gemäß dem Versicherungsvertrag erbrachte Dienstleistung auf den Versicherungsnehmer. Es kann zum Beispiel sein, dass ein Unternehmen zum Aufsetzen eines Vertrags verschiedene Verwaltungsaufgaben durchführen muss. Bei der Durchführung dieser Aufgaben wird keine Dienstleistung auf den Versicherungsnehmer übertragen.

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LAAAJ-50523