IFRS 17 B10

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Dieser Anhang ist integraler Bestandteil von IFRS 17 Versicherungsverträge.

Definition eines Versicherungsvertrags (Anhang A)

Die Unterscheidung zwischen dem Versicherungsrisiko und anderen Risiken

B10

Bei einigen Verträgen löst das versicherte Ereignis die Zahlung eines an einen Preisindex gekoppelten Betrags aus. Bei diesen Verträgen handelt es sich um Versicherungsverträge, sofern die durch das versicherte Ereignis bedingte Zahlung signifikant sein könnte. Ist beispielsweise eine Leibrente an einen Index der Lebenshaltungskosten gebunden, so wird ein Versicherungsrisiko übertragen, weil die Zahlung durch ein ungewisses künftiges Ereignis – dem Überleben des Leibrentners – ausgelöst wird. Die Kopplung an den Preisindex ist ein Derivat, gleichzeitig wird jedoch ein Versicherungsrisiko übertragen, weil die Anzahl der Zahlungen, für die der Index gilt, vom Überleben des Leibrentners abhängt. Wenn die daraus resultierende Übertragung von Versicherungsrisiko signifikant ist, erfüllt das Derivat die Definition eines Versicherungsvertrags und darf in diesem Fall nicht vom Basisvertrag getrennt werden (siehe Paragraph 11(a)).

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LAAAJ-50523