IFRS 17 104

Angaben

Erläuterung der erfassten Beträge

104

In den in Paragraph 101 verlangten Überleitungsrechnungen hat ein Unternehmen jeden der folgenden Beträge in Bezug auf Versicherungsdienstleistungen, sofern zutreffend, jeweils getrennt anzugeben:

(a)

Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen unter Anwendung der Paragraphen B96–B118, unter getrennter Angabe von:

(i)

Änderungen bei den Schätzungen, die zur Anpassung der vertraglichen Servicemarge führen,

(ii)

Änderungen bei den Schätzungen, die nicht zu einer Anpassung der vertraglichen Servicemarge führen, d. h. Verluste aus Gruppen belastender Verträge und Aufholungen solcher Verluste, und

(iii)

den Auswirkungen von Verträgen, die erstmalig in der Periode erfasst werden.

(b)

Änderungen im Zusammenhang mit laufenden Leistungen, d. h.

(i)

den Betrag der erfolgswirksam erfassten vertraglichen Servicemarge, um der Übertragung von Leistungen Rechnung zu tragen,

(ii)

die Änderung der Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken, die sich nicht auf künftige Leistungen oder vergangene Leistungen bezieht, und

(iii)

Erfahrungswertanpassungen (siehe Paragraphen B97(c) und B113(a)), mit Ausnahme der in (ii) enthaltenen Beträge in Bezug auf die Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken.

(c)

Änderungen im Zusammenhang mit vergangenen Leistungen, d. h. Änderungen der Erfüllungswerte in Bezug auf eingetretene Schäden (siehe Paragraphen B97(b) und B113(a)).

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
LAAAJ-50523