IFRS 17 124

Angaben

Art und Umfang der Risiken aus Verträgen, die in den Anwendungsbereich von IFRS 17 fallen

124

Für jede Art von Risiko aus Verträgen, die in den Anwendungsbereich von IFRS 17 fallen, hat ein Unternehmen Folgendes anzugeben:

(a)

Umfang und Ursache der Risikopositionen,

(b)

die Ziele, Methoden und Prozesse des Unternehmens zur Steuerung dieser Risiken und die zur Bewertung der Risiken eingesetzten Methoden und

(c)

etwaige Änderungen an (a) oder (b) gegenüber der Vorperiode.

Fundstelle(n):
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LAAAJ-50523