IFRS 17 B116

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Dieser Anhang ist integraler Bestandteil von IFRS 17 Versicherungsverträge.

Bewertung (Paragraphen 29-71)

Risikominderung

B116

Um Paragraph B115 anzuwenden, muss ein Unternehmen ein zuvor dokumentiertes Risikomanagementziel und eine zuvor dokumentierte Strategie zur Minderung von Finanzrisiken haben, wie in Paragraph B115 beschrieben. Bei der Anwendung dieses Ziels und dieser Strategie

(a)

besteht ein wirtschaftlicher Ausgleich zwischen den Versicherungsverträgen und dem Derivat, dem erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten nicht-derivativen Finanzinstrument oder dem gehaltenen Rückversicherungsvertrag (d. h., die Werte der Versicherungsverträge und die Werte dieser risikomindernden Posten entwickeln sich im Allgemeinen gegenläufig, weil sie auf ähnliche Weise auf die Änderungen des Risikos reagieren, das mit diesen Instrumenten gemindert wird). Ein Unternehmen hat bei der Beurteilung dieses wirtschaftlichen Ausgleichs buchhaltungstechnische Bewertungsdifferenzen nicht zu berücksichtigen.

(b)

dominiert das Kreditrisiko den wirtschaftlichen Ausgleich nicht.

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LAAAJ-50523