Zweiter Teil: Steuerberaterordnung
Zweiter Abschnitt: Voraussetzungen für die Berufsausübung
Zweiter Unterabschnitt: Bestellung
§ 40a Aussetzung des Bestellungsverfahrens [1]
Die Entscheidung über den Antrag auf Bestellung zum Steuerberater kann ausgesetzt werden, wenn gegen die antragstellende Person ein Verfahren wegen des Verdachts einer Straftat anhängig ist, in dem der Tatvorwurf eine Verurteilung erwarten lässt, die eine Versagung der Bestellung zur Folge haben würde.
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WAAAA-73848
1Anm. d. Red.: § 40a i. d. F. des Gesetzes v. (BGBl I S. 2154) mit Wirkung v. .