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Lohnsteuer //

Feier des Arbeitgebers anlässlich der Verabschiedung eines Arbeitnehmers führt nicht zu Arbeitslohn

Aufwendungen des Arbeitgebers für einen Empfang anlässlich der Verabschiedung eines Arbeitnehmers in den Ruhestand führen bei dem zu Verabschiedenden nicht zu Arbeitslohn, wenn es sich bei der Veranstaltung um ein Fest des Arbeitgebers handelt. Dies hat der BFH mit Urteil v. 19.11.2025 - VI R 18/24 (IAAAK-10779) entschieden und damit die entgegenstehende Auffassung der Finanzbehörden in R 19.3 Abs. 2 Nr. 3 LStR zurückgewiesen.

Einkommensteuer //

Anwendung der modifizierten Trennungstheorie bei Übertragungsvorgängen nach § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG

Wird ein einzelnes Wirtschaftsgut im Anwendungsbereich des § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG teilentgeltlich übertragen, ist der Gewinn nicht nach der strengen Trennungstheorie zu ermitteln, indem der Buchwert dem Entgelt nur anteilig nach Maßgabe des Verhältnisses zwischen Teilentgelt und Verkehrswert gegenübergestellt wird. Vielmehr gelangt nach Maßgabe des BFH-Urteils v. 11.12.2025 - IV R 17/23 die modifizierte Trennungstheorie zur Anwendung, wonach der Buchwert dem Teilentgelt bis zu seiner Höhe gegenübergestellt wird. Überschreitet das Teilentgelt den Buchwert nicht, ergibt sich danach kein Gewinn.

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Einkommensteuer //

Hochpreisiges Wohnmobil als Gegenstand des täglichen Gebrauchs (BFH)

Bei Gegenständen des täglichen Gebrauchs i. S. von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG muss es sich bei objektiver Betrachtung um Gebrauchsgegenstände handeln, die dem Wertverzehr unterliegen und/oder kein Wertsteigerungspotenzial aufweisen (Anschluss an Senatsurteile v. 29.10.2019 - IX R 10/18 sowie v. 24.5.2022 - IX R 22/21). Der Wert eines Wirtschaftsguts ist für sich betrachtet kein geeignetes Kriterium für die Beurteilung, ob ein Gegenstand des täglichen Gebrauchs vorliegt. Die Zuordnung eines Wirtschaftsguts zu einem Gegenstand des täglichen Gebrauchs hängt nicht davon ab, ob der Steuerpflichtige dieses ausschließlich selbst privat nutzt (BFH, Urteil v. 27.1.2026 - IX R 4/25; veröffentlicht am 24.2.2026).

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Einkommensteuer //

Feier des Arbeitgebers anlässlich der Verabschiedung eines Arbeitnehmers führt nicht zu Arbeitslohn (BFH)

Aufwendungen des Arbeitgebers für einen Empfang anlässlich der Verabschiedung eines Arbeitnehmers in den Ruhestand führen bei dem zu Verabschiedenden nicht zu Arbeitslohn, wenn es sich bei der Veranstaltung um ein Fest des Arbeitgebers handelt (Anschluss an BFH, Urteil v. 28.1.2003 - VI R 48/99, BStBl II 2003, 724; entgegen R 19.3 Abs. 2 Nr. 3 LStR). Dies gilt auch, soweit die Aufwendungen des Arbeitgebers anteilig auf den Arbeitnehmer selbst und vom Arbeitgeber eingeladene Familienangehörige des Arbeitnehmers entfallen (BFH, Urteil v. 19.11.2025 - VI R 18/24; veröffentlicht am 24.2.2026).

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DBA //

DBA Österreich: Abschluss einer Konsultationsvereinbarung (BMF)

Zur einheitlichen Anwendung und Auslegung des DBA-Österreich hat das BMF ein Schreiben zum Abschluss einer Konsultationsvereinbarung gestützt auf Artikel 25 Abs. 3 des DBA-Österreich bezüglich der Besteuerung von Rentenzahlungen der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder sowie Rentenzahlungen einer kommunalen oder kirchlichen Zusatzversorgungseinrichtung veröffentlicht (BMF, Schreiben v. 19.2.2026 - IV B 2 - S 1301-AUT/00983/013/011).

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KStTG //

Bekanntgabe des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes und der amtlich bestimmten Schnittstelle für Meldungen an das BZSt (BMF)

Das BMF hat den amtlich vorgeschriebenen Datensatz entsprechend § 87b Abs. 1 AO und nach § 12 Satz 2 KStTG sowie die amtlich bestimmte Schnittstelle für Meldungen hinsichtlich des Gesetzes über die Meldepflicht von Anbietern und den automatischen Austausch von Informationen in Steuersachen bei Kryptowerte-Dienstleistungen (KStTG) an das BZSt bekannt gegeben (BMF, Schreiben v. 14.1.2026 - IV D 3 - S 1316/00708/051/004).

Umsatzsteuer international //

Vorsteuerabzug trotz verspäteter ordnungsgemäßer Rechnung

EuG, Urteil vom 11.2.2026 – T-689/24

Streitigkeiten über den Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs gehören zu den klassischen Konfliktfeldern zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung. In der Praxis geht es häufig weniger um die materiellen Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs als um formelle Anforderungen und deren zeitliche Zuordnung zu einem bestimmten Besteuerungszeitraum. Genau in diesem Spannungsfeld liegt die vorliegende Entscheidung. Das EuG (Kammer für Vorabentscheidungssachen) stellt klar, dass eine nationale Regelung unionsrechtswidrig ist, wenn sie den Vorsteuerabzug systematisch in einen späteren Zeitraum verschiebt, obwohl der Steuerpflichtige die Rechnung vor Abgabe der Steuererklärung bereits erhalten hat (EuG, Urteil vom 11.2.2026 – T-689/24). Damit stärkt das Gericht erneut den Grundsatz des sofortigen Vorsteuerabzugs und grenzt die Grenzen zulässiger Formalanforderungen i. S. von Art. 273 MwStSystRL ab.

Umsatzsteuer national //

Bauträger-Altfälle: Aufrechnung durch FA mit Erstattungsanspruch durch Anwendung des § 171 Abs. 14 AO

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7.5.2025 – 7 K 11132/22

Fragen der Umsatzsteuer im Zusammenhang mit Bauleistungen nach der historischen Fassung des § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG beschäftigen viele Jahre nach Ergehen einer Grundsatzentscheidung des BFH (BFH, Urteil vom 22.8.2013 – V R 37/10, BStBl 2014 II S. 128) und der folgenden Einführung des § 27 Abs. 19 UStG sowie unionsrechtskonformeren Anpassung des § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG immer wieder die Finanzgerichte. Nunmehr konnte das FG Berlin-Brandenburg in einem Fall entscheiden, bei dem der Leistungsempfänger gegen die Aufrechnung durch das FA vorgehen wollte und eine Reihe von Argumenten vorbrachte (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7.5.2025 – 7 K 11132/22). Dabei war zusätzlich zu entscheiden, ob die Zivil- oder die Finanzgerichtsbarkeit vorrangig zuständig war. Gegen die Entscheidung wurde Revision beim BFH eingelegt, die unter V R 14/25 geführt wird.

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