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Bilanzsteuerrecht //

Auflösung einer Rücklage gem. § 6b EStG nach den Grundsätzen des formellen Bilanzenzusammenhangs

Mit Urteil v. 2.7.2025 entschied der BFH, eine gebildete Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG sei ein eigenständiger Bilanzposten. Ist die Rücklage zu Unrecht in einem Jahr gebildet worden, für welches die Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuerfestsetzung in Bestandskraft erwachsen ist, ist sie nach den Grundsätzen des formellen Bilanzenzusammenhangs im ersten offenen Jahr gewinnerhöhend aufzulösen.

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Gesetzgebung //

Neue Regeln für die Anfechtung der Vaterschaft durch leibliche Väter: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf (BMJV)

Das Bundeskabinett hat am 29.10.2025 einen Gesetzentwurf beschlossen, der neue Regeln für die Vaterschaftsanfechtung durch leibliche Väter vorsieht. Der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorgelegte Gesetzentwurf soll ein Urteil des BVerfG umsetzen. Dabei sollen die Grundrechte aller Beteiligten angemessen berücksichtigt werden. Ein wichtiges Anliegen der Neuregelungen ist, das Lebensalter des Kindes als leitenden Faktor in den Entscheidungsprozessen der Familiengerichte stärker in den Fokus zu rücken.

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Gesetzgebung //

Bundesregierung beschließt Entwurf eines Fondsrisikobegrenzungsgesetzes (BMF)

Die Bundesregierung hat am 29.10.2025 den Entwurf des sog. Fondsrisikobegrenzungsgesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf dient der Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und der Umsetzung neuer Vorgaben des EU-Rechts (Änderungen der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU durch die neue Richtlinie (EU) 2024/927 sowie die Änderungen der Richtlinien 2009/65/EG, 2013/36/EU und (EU) 2019/2034 durch die neue Richtlinie (EU) 2024/2994). Der Gesetzentwurf setzt die europäischen Vorgaben 1:1 in deutsches Recht um.

Einkommensteuer //

Feststellung der Einkünfteerzielungsabsicht bei ausschließlicher Vermietung einer Ferienwohnung an Feriengäste

Um typisierend von der Einkünfteerzielungsabsicht bei ausschließlicher Vermietung einer Ferienwohnung an wechselnde Feriengäste ausgehen zu können, bedarf es einer Betrachtung der durchschnittlichen Auslastung der Ferienwohnung über einen zusammenhängenden Zeitraum von drei bis fünf Jahren, in dem das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen nicht erheblich (d. h. um mindestens 25 %) unterschreiten darf.

Editorial //

Doppelte Haushaltsführung im Ausland

Muss aus beruflichen Gründen ein Zweithaushalt geführt werden, kommt dem Abzug der dadurch entstehenden Kosten maßgebliche Bedeutung zu, um eine Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu erreichen. Zum Fall eines Beamten im höheren Dienst des Auswärtigen Amts entschied der BFH mit Urteil v. 17.6.2025 - VI R 21/23, dass Aufwendungen für eine Dienstwohnung im Ausland, die der Dienstherr für Zwecke des Mietzuschusses nach § 54 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) als notwendig anerkennt, in tatsächlicher Höhe als entsprechende Unterkunftskosten abzugsfähig sind. Der Kläger im Verfahren war im Streitjahr 2015 im Ausland in einer Botschaft beschäftigt und bewohnte dort eine von ihm selbst angemietete, etwa 200 qm große Wohnung. Er war verpflichtet, in seinen Privaträumen auch dienstlichen Repräsentationsaufgaben und gesellschaftlicher Kontaktpflege nachzugehen. Obwohl der Mietleitfaden für Ledige eine für berufliche und private Zwecke notwendige Wohnfläche von 140 qm vorsah, erkannte der Dienstherr für Zwecke des Mietzuschusses gleichwohl die Kosten für die Wohnung in voller Höhe als notwendig an, da der vereinbarte Mietzins nicht über dem vergleichbaren Preisniveau für angemessene Wohnungen lag. Das Finanzamt gestattete den Kostenabzug nur basierend auf einer Wohnungsgröße von 140 qm sowie abzüglich des Mietzuschusses und unter weiterer anteiliger Kürzung um die sonstigen steuerfreien Auslandsbezüge. Der BFH stellt zunächst heraus, dass kein Grund bestand, die Wertung zur Notwendigkeit des Wohnraums nicht gelten zu lassen. Notwendigkeit im Sinne der besoldungsrechtlichen Regelung ist gegeben, soweit der Wohnraum status- sowie personengerecht, angemessen und preisgünstig ist, was sowohl anhand einer individuellen Prüfung der konkreten Verhältnisse als auch mittels typisierender Mietobergrenzen gemessen werden kann. Zu kürzen ist der Abzugsbetrag nur um den Mietzuschuss, denn dieser steht in einem direkten Veranlassungszusammenhang zu den Unterkunftskosten. Die sonstigen steuerfreien Auslandsbezüge hingegen hängen wirtschaftlich nicht unmittelbar mit den Wohnungsaufwendungen zusammen, sodass eine Anwendung des § 3c Abs. 1 EStG insoweit nicht in Betracht kommt.

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Umsatzsteuer //

Lieferung von alkoholischen Flüssigkeiten durch Landwirte unterliegt der Regelbesteuerung (FG)

Alkohol ist weder ein landwirtschaftliches Erzeugnis noch ist die Herstellung von Rohalkohol aus Obstmaische eine landwirtschaftliche Dienstleistung. Die Herstellung von Alkohol mittels einer Destillieranlage (Schnapsbrennkessel) ist umsatzsteuerrechtlich kein landwirtschaftlicher Nebenbetrieb, weil er nicht mit Mitteln ausgeübt wird, die normalerweise in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verwendet werden (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 24.4.2024 - 14 K 2016/21; Revision anhängig, BFH-Az. V R 37/24).

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Umsatzsteuer //

Reemtsma-Direktanspruch auf Vorsteuererstattung im Insolvenzfall (FG)

Das FG Baden-Württemberg entschied, dass bei zu Unrecht in Rechnung gestellter und abgeführter Umsatzsteuer der Leistungsempfänger im Falle der Insolvenz des Leistenden die zu viel gezahlte Umsatzsteuer statt vom Leistenden im Billigkeitswege sofort und in voller Höhe gegenüber dem Finanzamt geltend machen kann. Er ist nicht gehalten, seinen Anspruch zunächst zur Insolvenztabelle anzumelden und abzuwarten, mit welchem Bruchteil sein Anspruch im Insolvenzverfahren erfüllt wird (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 6.12.2023 - 14 K 1423/21, Revision zugelassen, BFH-Az. V R 31/24).

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