Das Aus für das Soli-Aus
Mit Spannung wurde das BVerfG-Urteil über das Solidaritätszuschlaggesetz 1995 (SolZG 1995) erwartet. Das BVerfG urteilte hierzu am 26.3.2025, dass die Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen wird und demnach das SolZG 1995 i.d.F. des Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Dies erleichtert mutmaßlich auch die Verhandlungen über einen möglichen Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD, da die angespannten öffentlichen Haushalte nun vorerst nicht auf die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag, im Kassenjahr 2024 noch 12,6 Mrd. €, verzichten müssen. Der Gesetzgeber hatte mit der gesetzlichen Anpassung zum SolZG in 2019 bewirkt, dass der Solidaritätszuschlag zur Lohnsteuer und veranlagten Einkommensteuer nur noch von 10 % der Steuerpflichtigen gezahlt wird. Dies wurde im Hinblick auf einen späteren vollständigen Abbau des Solidaritätszuschlags als ein erster Schritt angesehen (BT-Drucks. 19/14103, S. 9).