Kapitaleinkünfte – Aktuelles zum Jahreswechsel 2025/2026
Der Beitrag setzt sich mit aktuellen Themen rund um die Einkünfte aus Kapitalvermögen auseinander.
Der Beitrag setzt sich mit aktuellen Themen rund um die Einkünfte aus Kapitalvermögen auseinander.
Wird ein Gesamtkaufpreis für die Anschaffung einer Immobilie vereinbart, ist dieser zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die AfA aufzuteilen. Dies gilt auch bei einer denkmalgeschützten Immobilie, da auch bei einer solchen der Bodenwert nicht mit 0,00 € angenommen werden kann. Für die Aufteilung des Gesamtkaufpreises sind zunächst einerseits der Gebäudewert und andererseits der Bodenwert getrennt zu ermitteln und sodann die Anschaffungskosten nach dem Verhältnis der beiden Wertanteile aufzuteilen, so der BFH mit Urteil v. 7.10.2025.
Wenn Wissen nicht dokumentiert und geteilt wird, entstehen nicht nur Risiken für Qualität und Datenschutz, sondern auch messbare wirtschaftliche Schäden. Die gute Nachricht: Mit klaren Routinen, agilen Methoden und attraktiven Förderprogrammen lassen sich diese Risiken in Chancen verwandeln.
Wächst eine KG auf den einzig verbleibenden Kommanditisten in der Rechtsform einer GmbH an, so ist der zum Beendigungszeitpunkt festgestellte verrechenbare Verlust des Kommanditisten i. S. des § 15a Abs. 4 EStG mit künftigen Gewinnen der GmbH verrechenbar.
Der EuGH hat erneut Stellung zur Steuerschuld von Unternehmern bei unrichtigem Ausweis der Umsatzsteuer gegenüber Endverbrauchern bezogen.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte über Folgendes zu entscheiden: Ist bei einer bargeldintensiven Diskothek mit gravierenden Mängeln in der Kassenführung die Nutzung der Richtsatzsammlung des BMF als Grundlage für eine Umsatz- und Gewinnschätzung zulässig? Lesen Sie im Folgenden, welche Beanstandungen der BFH hatte (BFH, Urteil v. 18.6.2025 - X R 19/21, WAAAK-00473).
Der EuGH musste zu der Frage Stellung nehmen, ob das Honorar eines Anwalts, das nur im Falle des Obsiegens von der Gegenpartei zu zahlen ist, der Mehrwertsteuer unterliegt.
Die Unterscheidung in Ein- und Mehrzweck-Gutschein wurde zum 1.1.2019 gesetzlich geregelt in § 3 Abs. 13 bis 15 UStG. Zu der umsatzsteuerlichen Behandlung von Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen hat die Finanzverwaltung ausführlich Stellung genommen (BMF, Schreiben vom 2.11.2020 - III C 2 - S 7100/19/10001 :002, BStBl 2020 I S. 1121). Bei der Übertragung von Einzweck-Gutscheinen stellt sich die Frage, ob die Einschaltung von Zwischenhändlern bei der Qualifizierung der Gutscheine als Ein- oder Mehrzweck-Gutscheine zu berücksichtigen ist. Nachdem der BFH diesbezüglich Zweifel geäußert und dem EuGH die Sache vorgelegt hatte, setzt er mit der Besprechungsentscheidung die entsprechenden unionsrechtlichen Vorgaben des EuGH konsequent um.
Die strukturellen Defizite der deutschen Wirtschaft und die maue Konjunkturlage motivieren die Kreditinstitute zu einer steigenden Zurückhaltung im Kreditgeschäft. Das Ziel: Die Risikokosten weiter im Griff behalten. Damit kommt der Finanzierungsberatung vermehrt ein hoher strategischer Wert zu.
Die Digitalisierung macht vor der Justiz nicht halt: Automatisierte Recherchen, intelligente Verfahrensverwaltung und KI-gestützte Entscheidungsanalysen werden zunehmend Realität. Zentrale Fragen wie welche Technologien tatsächlich entlasten und wo etwaige Grenzen liegen, untersucht das Projekt „Technologische Intelligenz zur Transformation, Automatisierung und Nutzerorientierung des Justizsystems" – kurz TITAN - mit einer aktuellen Umfrage. Bis zum 2.12.2025 können Interessierte anonym teilnehmen. Hierüber informiert die BRAK.
Steuerberatungskosten, die für die Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung einer Kapitalgesellschaftsbeteiligung im Zusammenhang mit der Erstellung der Steuererklärung anfallen, stellen keine Veräußerungskosten im Sinne von § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG dar (BFH, Urteil v. 9.9.2025 - IX R 12/24; veröffentlicht am 27.11.2025).
Die Krankenhausleistungen eines nicht nach § 108 SGB V zugelassenen privaten Krankenhauses sind nicht nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL umsatzsteuerfrei, wenn sie nicht unter Bedingungen erbracht werden, die mit den Bedingungen für zugelassene Krankenhäuser in sozialer Hinsicht vergleichbar sind, das heißt wenn das private Krankenhaus nicht die Gewähr für eine leistungsfähige und wirtschaftliche Krankenhausbehandlung wie zugelassene Krankenhäuser bietet (BFH, Urteil v. 8.7.2025 - XI R 36/23; veröffentlicht am 27.11.2025).
Die große Koalition unter der Führung des Bundeskanzlers Friedrich Merz ist nun seit dem 6. Mai 2025 im Amt. Für das Steuerrecht zeichnet der Vizekanzler verantwortlich, der als Bundesminister der Finanzen weit weniger die Öffentlichkeit zu suchen scheint als sein Vorgänger im Amt. Nachdem die 100-Tage-Frist abgelaufen ist, die einer neuen Regierung zur Einarbeitung zugestanden wird und die Regierung Merz in ihrer 100-Tage-Bilanz selbst – wen wundert es – zu einer positiven Bewertung ihrer Arbeit gelangt ist (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/der-anfang-ist-gemacht-2374726), erscheint es nach einem guten halben Jahr und den noch verbleibenden dreieinhalb Jahren bis zur nächsten Bundestagswahl durchaus legitim einen Blick auf die Maßnahmen zu werfen, die die Bundesregierung im Steuerrecht bisher um- oder ins Werk gesetzt und die der Bundestag bereits verabschiedet oder noch zu verabschieden hat.
Nach der Zirkulation des Entwurfs des angepassten BMF-Schreibens im Sommer 2025 hat das BMF am 15.10.2025 die finale Version des Schreibens veröffentlicht (BMF, Schreiben v. 15.10.2025, BStBl 2025 I S. 1806). Neben erwartbaren Anpassungen des UStAE greift das BMF auch die in der Praxis bereits verbreitete und relevante Validierung auf und unterscheidet drei „Fehlerkategorien“: Format-, Geschäftsregel- und Inhaltsfehler.
Beamte der Europäischen Union erhalten für jedes unterhaltsberechtigte Kind eine monatliche Kinderzulage. Die Zulage wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres automatisch gewährt. Auf begründeten Antrag wird sie bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres gewährt, wenn sich das Kind in Schul- oder Berufsausbildung befindet. Darüber hinaus erhalten Beamte für jedes unterhaltsberechtigte Kind einen Steuerfreibetrag. Zu diesem Zweck wird der doppelte Betrag der Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder von der Besteuerungsgrundlage abgezogen (EuGH, Urteil v. 27.11.2025 – C-137/24 P).
Beim Erwerb eines noch zu bebauenden Grundstücks sind die Bauerrichtungskosten nicht in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einzubeziehen, wenn das Grundstück von einer zur Veräußererseite gehörenden Person mit bestimmendem Einfluss auf das "Ob" und "Wie" der Bebauung erworben wird. Das gilt auch dann, wenn das Grundstück von einer Gesellschaft erworben wird, die von dieser Person beherrscht wird (BFH, Urteil v. 2.7.2025 - II R 19/22; veröffentlicht am 27.11.2025).
Verlangt das Finanzamt nach einer Anzeige des Steuerpflichtigen gem. § 30 Abs. 1 und 2 ErbStG die Abgabe einer Schenkungsteuererklärung, endet die Anlaufhemmung gem. § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuererklärung eingereicht wird, spätestens jedoch mit Ablauf des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Steuerentstehung (Bestätigung des BFH-Urteils v. 27.8.2008 - II R 36/06) (BFH, Urteil v. 27.8.2025 - II R 1/23; veröffentlicht am 27.11.2025).
Der Bayerische Anwaltsgerichtshof (BayAGH) hat in seiner mündlichen Verhandlung am 25.11.2025 das Verfahren einer deutschen Berufsausübungsgesellschaft abgeschlossen, deren Zulassung im Jahr 2021 von der Rechtsanwaltskammer (RAK) München wegen eines Verstoßes gegen das Fremdbeteiligungsverbot widerrufen worden war. Der BayAGH wies die Klage ab und bestätigte damit die Rechtmäßigkeit des Widerrufs. Die Berufung wurde zugelassen. Hierauf macht die RAK München aufmerksam.
Eine tarifvertragliche Bestimmung, nach der Mehrarbeitszuschläge unabhängig von der individuellen Arbeitszeit ab der 41. Wochenstunde zu zahlen sind, verstößt gegen das Verbot der Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter (§ 4 Abs. 1 TzBfG). Die Benachteiligung kann für die Vergangenheit nur dadurch beseitigt werden, dass die Grenze für die Gewährung von Mehrarbeitszuschlägen bei Teilzeitbeschäftigten im Verhältnis ihrer individuellen Wochenarbeitszeit zur Wochenarbeitszeit Vollzeitbeschäftigter abgesenkt wird. Teilzeitbeschäftigten steht unter dieser Voraussetzung ein Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge zu, ohne dass den Tarifvertragsparteien zuvor die Möglichkeit zur Korrektur ihrer diskriminierenden Regelung einzuräumen ist (BAG, Urteil v. 26.11.2025 - 5 AZR 118/23).
Der Beitrag setzt sich mit aktuellen Themen rund um die Einkünfte aus Kapitalvermögen auseinander.
Wird ein Gesamtkaufpreis für die Anschaffung einer Immobilie vereinbart, ist dieser zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die AfA aufzuteilen. Dies gilt auch bei einer denkmalgeschützten Immobilie, da auch bei einer solchen der Bodenwert nicht mit 0,00 € angenommen werden kann. Für die Aufteilung des Gesamtkaufpreises sind zunächst einerseits der Gebäudewert und andererseits der Bodenwert getrennt zu ermitteln und sodann die Anschaffungskosten nach dem Verhältnis der beiden Wertanteile aufzuteilen, so der BFH mit Urteil v. 7.10.2025.
Die Europäische Kommission hat am 20.11.2025 Änderungen an der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Sustainable Finance Disclosure Regulation – SFDR) vorgeschlagen. Die Änderungsvorschläge sollen die Offenlegungsvorschriften für nachhaltige Finanzprodukte vereinfachen. Hierauf macht die WPK aufmerksam.
Das International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) hat am 24.11.2025 zur weiteren Unterstützung der Umsetzung des International Standard on Sustainability Assurance (ISSA) 5000 ergänzende Beispiele für Prüfungsvermerke zu Nachhaltigkeitsinformationen veröffentlicht (ISSA 5000 Supplemental Guidance). Hierauf macht die WPK aufmerksam.
Das BMF hat die Aufteilungsmaßstäbe für die Aufteilung eines einheitlichen Sozialversicherungsbeitrags (Globalbeitrag) für den VZ 2026 bekannt gegeben (BMF, Schreiben v. 25.11.2025 - IV C 4 - S 2221/00348/007/007).
Das BMF hat in seinem Monatsbericht November 2025 die Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung der Länder 2024 veröffentlicht.
Die neue Mietpreisbegrenzungsverordnung gilt ab 1.1.2026 weiter flächendeckend in ganz Hamburg. Sie schließt damit direkt an die geltende Verordnung an. Die Hansestadt schöpft den gesamten Rechtsrahmen aus und erlässt die Mietpreisbegrenzungsverordnung bis zum 31.12.2029. Die Mieten sind im Fall einer Neuvermietung im Regelfall auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt. Hierüber informiert die Finanzbehörde Hamburg.
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben die Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine bei der Anwendung der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG bis zum 31.12.2026 verlängert (Gleich lautende Erlasse v. 24.11.2025 - FM3-G 1425-4/4).
Aktuell werden erneut Betrugsversuche gemeldet, mit denen Betrüger unter Hinweis auf die Steuerverwaltung an persönliche Informationen und Geld von Bürgern gelangen wollen. Hierauf macht das Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Saarland (FinMin) aufmerksam.
Am 19.11.2025 hat sich die Pflegekommission einstimmig auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege geeinigt: Bis zum 1.7.2027 sollen die Mindestlöhne für Pflegekräfte in Deutschland in zwei Schritten steigen. Die Pflegemindestlöhne werden hierbei nach Qualifikationsstufe gestaffelt. Hierauf macht das BMAS aufmerksam.