Kapitaleinkünfte – Aktuelles zum Jahreswechsel 2025/2026
Der Beitrag setzt sich mit aktuellen Themen rund um die Einkünfte aus Kapitalvermögen auseinander.
Der Beitrag setzt sich mit aktuellen Themen rund um die Einkünfte aus Kapitalvermögen auseinander.
Wird ein Gesamtkaufpreis für die Anschaffung einer Immobilie vereinbart, ist dieser zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die AfA aufzuteilen. Dies gilt auch bei einer denkmalgeschützten Immobilie, da auch bei einer solchen der Bodenwert nicht mit 0,00 € angenommen werden kann. Für die Aufteilung des Gesamtkaufpreises sind zunächst einerseits der Gebäudewert und andererseits der Bodenwert getrennt zu ermitteln und sodann die Anschaffungskosten nach dem Verhältnis der beiden Wertanteile aufzuteilen, so der BFH mit Urteil v. 7.10.2025.
Wenn Wissen nicht dokumentiert und geteilt wird, entstehen nicht nur Risiken für Qualität und Datenschutz, sondern auch messbare wirtschaftliche Schäden. Die gute Nachricht: Mit klaren Routinen, agilen Methoden und attraktiven Förderprogrammen lassen sich diese Risiken in Chancen verwandeln.
Wächst eine KG auf den einzig verbleibenden Kommanditisten in der Rechtsform einer GmbH an, so ist der zum Beendigungszeitpunkt festgestellte verrechenbare Verlust des Kommanditisten i. S. des § 15a Abs. 4 EStG mit künftigen Gewinnen der GmbH verrechenbar.
Der EuGH hat erneut Stellung zur Steuerschuld von Unternehmern bei unrichtigem Ausweis der Umsatzsteuer gegenüber Endverbrauchern bezogen.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte über Folgendes zu entscheiden: Ist bei einer bargeldintensiven Diskothek mit gravierenden Mängeln in der Kassenführung die Nutzung der Richtsatzsammlung des BMF als Grundlage für eine Umsatz- und Gewinnschätzung zulässig? Lesen Sie im Folgenden, welche Beanstandungen der BFH hatte (BFH, Urteil v. 18.6.2025 - X R 19/21, WAAAK-00473).
Der EuGH musste zu der Frage Stellung nehmen, ob das Honorar eines Anwalts, das nur im Falle des Obsiegens von der Gegenpartei zu zahlen ist, der Mehrwertsteuer unterliegt.
Die Unterscheidung in Ein- und Mehrzweck-Gutschein wurde zum 1.1.2019 gesetzlich geregelt in § 3 Abs. 13 bis 15 UStG. Zu der umsatzsteuerlichen Behandlung von Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen hat die Finanzverwaltung ausführlich Stellung genommen (BMF, Schreiben vom 2.11.2020 - III C 2 - S 7100/19/10001 :002, BStBl 2020 I S. 1121). Bei der Übertragung von Einzweck-Gutscheinen stellt sich die Frage, ob die Einschaltung von Zwischenhändlern bei der Qualifizierung der Gutscheine als Ein- oder Mehrzweck-Gutscheine zu berücksichtigen ist. Nachdem der BFH diesbezüglich Zweifel geäußert und dem EuGH die Sache vorgelegt hatte, setzt er mit der Besprechungsentscheidung die entsprechenden unionsrechtlichen Vorgaben des EuGH konsequent um.
Die strukturellen Defizite der deutschen Wirtschaft und die maue Konjunkturlage motivieren die Kreditinstitute zu einer steigenden Zurückhaltung im Kreditgeschäft. Das Ziel: Die Risikokosten weiter im Griff behalten. Damit kommt der Finanzierungsberatung vermehrt ein hoher strategischer Wert zu.
Der Beitrag setzt sich mit aktuellen Themen rund um die Einkünfte aus Kapitalvermögen auseinander.
Wird ein Gesamtkaufpreis für die Anschaffung einer Immobilie vereinbart, ist dieser zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die AfA aufzuteilen. Dies gilt auch bei einer denkmalgeschützten Immobilie, da auch bei einer solchen der Bodenwert nicht mit 0,00 € angenommen werden kann. Für die Aufteilung des Gesamtkaufpreises sind zunächst einerseits der Gebäudewert und andererseits der Bodenwert getrennt zu ermitteln und sodann die Anschaffungskosten nach dem Verhältnis der beiden Wertanteile aufzuteilen, so der BFH mit Urteil v. 7.10.2025.
Die Europäische Kommission hat am 20.11.2025 Änderungen an der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Sustainable Finance Disclosure Regulation – SFDR) vorgeschlagen. Die Änderungsvorschläge sollen die Offenlegungsvorschriften für nachhaltige Finanzprodukte vereinfachen. Hierauf macht die WPK aufmerksam.
Das International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) hat am 24.11.2025 zur weiteren Unterstützung der Umsetzung des International Standard on Sustainability Assurance (ISSA) 5000 ergänzende Beispiele für Prüfungsvermerke zu Nachhaltigkeitsinformationen veröffentlicht (ISSA 5000 Supplemental Guidance). Hierauf macht die WPK aufmerksam.
Das BMF hat die Aufteilungsmaßstäbe für die Aufteilung eines einheitlichen Sozialversicherungsbeitrags (Globalbeitrag) für den VZ 2026 bekannt gegeben (BMF, Schreiben v. 25.11.2025 - IV C 4 - S 2221/00348/007/007).
Das BMF hat in seinem Monatsbericht November 2025 die Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung der Länder 2024 veröffentlicht.
Die neue Mietpreisbegrenzungsverordnung gilt ab 1.1.2026 weiter flächendeckend in ganz Hamburg. Sie schließt damit direkt an die geltende Verordnung an. Die Hansestadt schöpft den gesamten Rechtsrahmen aus und erlässt die Mietpreisbegrenzungsverordnung bis zum 31.12.2029. Die Mieten sind im Fall einer Neuvermietung im Regelfall auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt. Hierüber informiert die Finanzbehörde Hamburg.
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben die Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine bei der Anwendung der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG bis zum 31.12.2026 verlängert (Gleich lautende Erlasse v. 24.11.2025 - FM3-G 1425-4/4).
Aktuell werden erneut Betrugsversuche gemeldet, mit denen Betrüger unter Hinweis auf die Steuerverwaltung an persönliche Informationen und Geld von Bürgern gelangen wollen. Hierauf macht das Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Saarland (FinMin) aufmerksam.
Am 19.11.2025 hat sich die Pflegekommission einstimmig auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege geeinigt: Bis zum 1.7.2027 sollen die Mindestlöhne für Pflegekräfte in Deutschland in zwei Schritten steigen. Die Pflegemindestlöhne werden hierbei nach Qualifikationsstufe gestaffelt. Hierauf macht das BMAS aufmerksam.
Das BMF hat die erneute Verlängerung des Nichtbeanstandungserlasses hinsichtlich der Meldepflicht von Sammelanderkonten bis Ende 2026 beschlossen. Hierüber informiert die BRAK.
Wenn Wissen nicht dokumentiert und geteilt wird, entstehen nicht nur Risiken für Qualität und Datenschutz, sondern auch messbare wirtschaftliche Schäden. Die gute Nachricht: Mit klaren Routinen, agilen Methoden und attraktiven Förderprogrammen lassen sich diese Risiken in Chancen verwandeln.
Die Anlage „Steuerliche Präferenzregelungen i. S. des § 138e Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e Doppelbuchst. bb AO und nichtkooperierende Steuerhoheitsgebiete i. S. des § 138e Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a Doppelbuchst. bb AO“ zum BMF-Schreiben v. 29.3.2021 zur Anwendung der Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen (§§ 138d ff. AO) wurde auf den Stand 21.11.2025 aktualisiert. Hierüber informiert das BZSt.
Wächst eine KG auf den einzig verbleibenden Kommanditisten in der Rechtsform einer GmbH an, so ist der zum Beendigungszeitpunkt festgestellte verrechenbare Verlust des Kommanditisten i. S. des § 15a Abs. 4 EStG mit künftigen Gewinnen der GmbH verrechenbar.
Der EuGH hat erneut Stellung zur Steuerschuld von Unternehmern bei unrichtigem Ausweis der Umsatzsteuer gegenüber Endverbrauchern bezogen.
Das BZSt hat die aktuelle Version der Digitalen LohnSchnittstelle 2026.1 veröffentlicht.
Die OECD hat eine Aktualisierung des Musterabkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen veröffentlicht, die neue und detaillierte Leitlinien für kurzzeitige grenzüberschreitende Telearbeit und die Besteuerung von Einkünften aus dem Abbau natürlicher Ressourcen enthält.
Der Rat der Europäischen Union hat am 20.11.2025 aktualisierte EU-Abkommen über Zusammenarbeit und Transparenz im Steuerbereich mit fünf Drittländern – der Schweiz, Liechtenstein, Andorra, Monaco und San Marino – gebilligt.
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof (BayVGH) hat eine Popularklage der Landeshauptstadt München und zweier weiterer bayerischer Städte gegen das landesrechtliche Verbot einer kommunalen Übernachtungsteuer in Art. 3 Abs. 3 Satz 1 KAG als unbegründet abgewiesen. Das Verbot der Erhebung einer Übernachtungsteuer berührt weder eine originäre Besteuerungskompetenz der Gemeinden, noch wird dadurch der Kernbereich der gemeindlichen Finanzautonomie verletzt (BayVGH, Entscheidung v. 14.11.2025 - Vf. 3-VII-23).
In der Zeit vom 24.11.2025 bis zum 1.12.2025 stehen BOP und ELMA nur zur eingeschränkten Nutzung zu Verfügung. Zudem kommt es zur Verzögerung der DIP Produktivumgebung. Hierüber informiert das BZSt.