Verdeckte Gewinnausschüttung: Anscheinsbeweis für Privatnutzung eines betrieblichen Pkw
Mit Beschluss v. 17.12.2025 stellt der BFH klar, dass bei der Prüfung einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) aufgrund der privaten Nutzung eines betrieblichen Pkws durch den Gesellschafter-Geschäftsführer die vom VI. Senat im Lohnsteuerrecht entwickelten Rechtsgrundsätze zum Anscheinsbeweis nicht übertragbar sind. Während der VI. Senat lediglich davon ausgeht, dass ein zur privaten Nutzung überlassener Dienstwagen typischerweise auch privat genutzt wird, jedoch nicht dafür streitet, dass überhaupt eine private Nutzungserlaubnis besteht, gilt im vGA-Kontext allein die tatsächliche private Nutzung des Betriebs-Pkw. Dabei spricht aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass ein (Allein-)Gesellschafter-Geschäftsführer einen ihm zur Verfügung stehenden betrieblichen Pkw auch für private Fahrten nutzt.