Justizzuständigkeitsverordnung | Neue Spezialisierungen an den Gerichten in Hamm, Köln und Aachen (Justiz NRW)
Um die Spezialisierung der Gerichte
in Nordrhein-Westfalen weiter zu fördern, werden die gerichtlichen
Zuständigkeiten in bestimmten Rechtsgebieten neu geordnet. Durch eine Änderung
der Justizzuständigkeitsverordnung werden ab die landesweiten
Zuständigkeiten der Oberlandesgerichte Hamm und Köln erweitert und am
Landgericht Aachen ein neuer gerichtlicher Schwerpunkt
eingeführt.
Die Änderung der Justizzuständigkeitsverordnung sieht folgende landesweite Zuständigkeitskonzentrationen bei den Gerichten vor:
Das OLG Hamm wird neben der bereits bestehenden Spezialisierung für Verfahren zu Erneuerbaren Energien und Verbandsklagen zu einem landesweiten Kompetenzstandort für Verbraucherschutz-, Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsrecht ausgebaut. Daneben werden in Hamm in zweiter Instanz Spezialisierungen zum Recht der freien Berufe auf den Weg gebracht. Beim OLG Hamm werden hier die Angelegenheiten der rechts , steuer- und wirtschaftsberatenden Berufe konzentriert. Das gilt ab dem auch für alle zweitinstanzlichen berufsgerichtlichen Verfahren der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten, wie das Landeskabinett am durch eine Verordnungsänderung beschlossen hat.
Das OLG Köln wird über die bereits etablierte zweitinstanzliche Profilierung u.a. im Bereich der Kommunikations- und Informationstechnologie sowie des Presserechts hinaus eine weitere Spezialzuständigkeit im Bereich des Transportrechts übernehmen.
Das Landgericht Aachen wird in diesem Zuge in erster Instanz landesweit für Transportverfahren zuständig, soweit der internationale grenzüberschreitende Gütertransport auf der Straße oder auf der Schiene betroffen ist.
Die neue Verteilung von Zuständigkeiten setzt damit die in Nordrhein-Westfalen seit vielen Jahren verfolgte Linie der gerichtlichen Spezialisierung fort. Zuletzt hat am der Commercial Court beim OLG Düsseldorf seine Arbeit aufgenommen, vor dem Gerichtsverfahren aus Unternehmenstransaktionen, Gesellschaftsrecht, Baurecht und Versicherungsrecht ab einem Streitwert von 500.000 € erstinstanzlich verhandelt werden können.
Zeitgleich wurden in Nordrhein-Westfalen an den Landgerichten Düsseldorf, Bielefeld, Essen und Köln sog. Commercial Chambers eingerichtet, an denen wirtschaftsrechtliche Verfahren in Englisch ab einem Streitwert von mehr als 5.000 € durch spezialisierte Kammern verhandelt werden können. Daneben wurde die an diesen Standorten bereits vorhandene, streitwertabhängige Spezialisierung für das Recht der erneuerbaren Energien (Landgerichte Bielefeld und Essen), Streitigkeiten aus dem Bereich der Informationstechnologie (Landgericht Köln) und aus Unternehmenstransaktionen (Landgericht Düsseldorf) ausgebaut, soweit auch diese Verfahren englischsprachig geführt werden sollen.
Quelle: Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen online, Meldung v. 18.5.2025 sowie v. 30.6.2025 (il),
Fundstelle(n):
OAAAJ-94399