Zivilrecht | Basiszinssatz sinkt auf 1,27 % (Bundesbank)
Die Deutsche Bundesbank hat den
Basiszinssatz nach
§ 247 BGB
angepasst. Er sinkt zum von 2,27 % auf 1,27 %.
Hintergrund: Der Basiszinssatz des BGB dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB. Er verändert sich zum 1.1. und 1.7. eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres.
Hierzu führt die Deutsche Bundesbank weiter aus:
Der Festzinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank am beträgt 2,15 % und ist damit seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt am um 1,00 Prozentpunkt gesunken (der Festzinssatz der letzten Hauptrefinanzierungsoperation im Dezember 2024 hat 3,15 % betragen).
Hieraus errechnet sich mit dem Beginn des ein Basiszinssatz des BGB von 1,27 % (zuvor 2,27 %).
Der neue Basiszinssatz ist am im Bundesanzeiger AT B7 bekannt gegeben worden.
Quelle: Deutsche Bundesbank online, Meldung v. sowie BAnz AT B7 (il)
Fundstelle(n):
CAAAJ-94390