Kommunalabgabenrecht

2023

ISBN: 978-3-482-42752-7

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Kommunalabgabenrecht

Hinweise und Empfehlungen für den Erlass kommunaler Abgabensatzungen

Bekanntmachung vom (ABl S. 1135)

Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom dürfen kommunale Abgaben nur aufgrund einer Satzung erhoben werden. Der Erlass dieser Abgabensatzungen durch kommunale Körperschaften enthält nach meinen Erfahrungen nach wie vor eine Vielzahl von Schwachpunkten, die teilweise zu – die Gültigkeit der Satzungen infrage stellenden – vermeidbaren Fehlern führen. Wegen der damit bei Abgabensatzungen verbundenen finanziellen Auswirkungen ist die genaue Beachtung der maßgeblichen Vorschriften von besonderer Bedeutung.

Mit den nachstehenden Hinweisen soll eine Übersicht über zu beachtende materielle und formelle Aspekte gegeben werden.

Ich bitte, diese Hinweise allen mit der Bearbeitung von Abgabensatzungen befassten Fachämtern der jeweiligen Kommunalverwaltungen zugänglich zu machen. Dies betrifft u. a. Steuerabteilungen, Rechtsämter, Bauabteilungen, Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsbetriebe (ggf. auch beauftragte Dritte), Sozial- und Jugendämter (z. B. für Kindertagesstättengebühren), Museen, Bibliotheken, ...

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