Kommunalabgabenrecht

2024

ISBN: 978-3-482-42752-7

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Kommunalabgabenrecht - Stand: März 2024

Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG)

in der Fassung der Bekanntmachung vom (SächsGVBl S. 416), geändert durch Art. 2 Abs. 17 Sächsisches Verwaltungskostenrechtsneuordnungsgesetz vom (SächsGVBl. S. 246); durch Art. 2 des Gesetzes zur Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes und weiterer verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften im Freistaat Sachsen vom (SächsGVBl. S. 880).

Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die Gemeinden und Landkreise sind berechtigt, nach diesem Gesetz Abgaben zu erheben, soweit nicht Bundesrecht oder Landesrecht etwas anderes bestimmen.

(2) Kommunalabgaben im Sinne dieses Gesetzes sind Steuern, Verwaltungsgebühren und Auslagen für Leistungen zur Erfüllung weisungsfreier Aufgaben, Benutzungsgebühren, Beiträge, Aufwandsersatz, die Gästetaxe, die Tourismusabgabe und abgabenrechtliche Nebenleistungen.

§ 2 Rechtsgrundlage für Kommunalabgaben

(1) Kommunalabgaben werden aufgrund einer Satzung erhoben. Die Abgabensatzung muss die Abgabenschuldner, den die Abgabe begründenden Tatbestand, den Maßstab und den Satz der Abgabe sowie die Entstehung und die Fälligkeit der ...

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