Kommunalabgabenrecht
2024
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Gesetz über den Mehrbelastungsausgleich für kommunale Straßenausbaumaßnahmen
vom
(= Art. 3 Gesetz zur
Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, GVBl LSA S. 712)
§ 1 Mehrbelastungsausgleich wegen der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge
Die Gemeinden erhalten ab dem Jahr 2022 einen Mehrbelastungsausgleich in Höhe von jährlich 15 Millionen Euro zum Ausgleich dafür, dass sie Beiträge in Bezug auf Verkehrsanlagen und wiederkehrende Beiträge in Bezug auf Verkehrsanlagen für erforderliche Maßnahmen, für die ab dem das Vergabeverfahren für die Bauleistungen eingeleitet wurde, aufgrund des Gesetzes zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge nicht mehr erheben dürfen. Die Verteilung der Mittel erfolgt nach dem Verhältnis der Siedlungsflächen der Gemeinden. Maßgebend für die Berechnung ist die Größe der jeweiligen Siedlungsfläche am , die sich aus der Statistik des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt zu den Siedlungsflächen ergibt.
§ 2 Verordnungsermächtigung
Hinsichtlich der Gewährung des Mehrbelastungsausgleichs wird die Landesregierung ermächtigt, durch Verordnung Fälligkeit un...