Kommunalabgabenrecht
2024
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§ 8a Erstattung von Beitragsausfällen für kommunale Straßenausbaumaßnahmen
Durch das bei Redaktionsschluss der 70. Ergänzungslieferung noch nicht verabschiedete Gesetz zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge in NRW, das rückwirkend zum in Kraft treten soll, soll der bisherige § 8a durch den neuen, zuvor abgedruckten § 8a ersetzt werden (vgl. LT-Drucks. 18/6414, S. 8 und 11). Seine Kommentierung bleibt der nächsten Ergänzungslieferung vorbehalten.S. 2