Kommunalabgabenrecht
2024
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§ 8 - XI. Besonderheiten des Anschlussbeitragsrechts in Thüringen
XI. Besonderheiten des Anschlussbeitragsrechts in Thüringen
1. Einführung
a) ThürKAG
1400Die letzte Neubekanntmachung des ThürKAG vom wurde am veröffentlicht (GVBl S. 301 ff.). Sie ist inzwischen insbesondere durch die einschneidenden Änderungen überholt worden, die das Anschlussbeitragsrecht in Thüringen durch das im Wesentlichen am in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des ThürKAG und des ThürWG vom (GVBl. S. 889 ff.) – ThürKAG 2005 – erfahren hat. In einem bundesweit bisher beispiellosen Experiment hatte der Landesgesetzgeber die Erhebung von Wasserbeiträgen nachträglich verboten und die Entstehung sachlicher Beitragspflichten im Abwasserbeitragsrecht in drei sog. „privilegierten Fallgruppen” erheblich eingeschränkt. Diese Änderungen waren jedoch nicht rückwirkend in Kraft gesetzt worden und hatten daher keinen Einfluss auf die bereits bis zum entstandenen sachlichen Beitragspflichten. Lediglich die in den Übergangsbestimmungen des § 21a ThürKAG 2005 vorgesehenen Vollzugshindernisse, Rückzahlungs- und Stundungsansprüche hatten Auswirkungen auf bereits in der Vergangenheit begründete und ggfs. schon abgeschlossene Beitragsschuldverhältnisse (vgl. hierzu im Einzelnen Rn. 1409). Dementsprechend blieb die bis zum bestehende Rechtsla...