Kommunalabgabenrecht

2024

ISBN: 978-3-482-42752-7

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Kommunalabgabenrecht Online

§ 8  - IV. Anschlussbeitragsrecht im Einzelnen

Dr. Wibke Unkel, Dr. Wibke Unkel (September 2023)

IV. Anschlussbeitragsrecht im Einzelnen

(vgl. dazu die Inhaltsübersicht zu § 8)

1. Vorbemerkung

502§ 8 KAG NRW und die entsprechenden Vorschriften der anderen Bundesländer sind Rechtsgrundlagen für die Erhebung von Beiträgen als Gegenleistung für wirtschaftliche Vorteile, die den Grundstückseigentümern durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Anlagen zuwachsen. Gegenstand der Beitragserhebung können einerseits Straßenbau-(Ausbau-)beiträge und andererseits Anschlussbeiträge sein. Durch Letztere werden die Vorteile für die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer zu der öffentlichen Anlage gehörenden leitungsgebundenen Anlage mit dem Ziel einer Investitionsfinanzierung abgegolten. Zu unterscheiden ist dabei zwischen Kanalanschlussbeiträgen für die Abwasseranlagen und Wasseranschlussbeiträgen für die Wasserversorgungsanlagen. Mit dem im Folgenden einheitlich verwendeten Begriff des Anschlussbeitrags sind die in verschiedenen Ortssatzungen, Ortsgesetzen oder in der Praxis sonst üblichen Bezeichnungen wie Kanalbaubeiträge, Kanalherstellungsbeiträge, Wasserversorgungsbeiträge usw. identisch. Gleiches gilt für den Sielbaubeitrag i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 lit a des Hamburgische...

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