Kommunalabgabenrecht

2024

ISBN: 978-3-482-42752-7

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Kommunalabgabenrecht Online

§ 8  - II. (Ausbau- und Anschluss-)Beiträge

Prof. Dr. Hans-Joachim Driehaus (September 2024)

II. (Ausbau- und Anschluss-)Beiträge

1. Begriff des Beitrags

9Der Begriff „Beitrag” wird sowohl in bundes- als auch in landesrechtlichen Vorschriften verwandt, er ist je nach dem ein Begriff des Bundes- oder des Landesrechts; es gibt keinen einheitlichen bundesverfassungsrechtlich vorgegebenen Begriff des Beitrags, an den die Gesetzgeber des Bundes und der Länder gebunden wären (vgl. u. a. BVerwG, B. v.  – VIII B 161.65 – Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 9 S. 9 = VerwRspr. 29, 354). Allerdings ist der kommunale Beitrag durch bestimmte Tatbestandsmerkmale gekennzeichnet, die das BVerfG (B. v.  – 1 BvL 1, 7/58 – BVerfGE 9, 297, 299) wie folgt umschrieben hat: Maßgebend ist der Gesichtspunkt der Gegenleistung. Das Gemeinwesen stellt eine öffentliche Einrichtung oder Anlage zur Verfügung und derjenige, der davon einen besonderen wirtschaftlichen Nutzen hat, soll durch eine einmalige (vgl. dazu Rn. 8c) Abgabe zu den Kosten ihrer Errichtung beitragen.

10Der Gedanke von Leistung und Gegenleistung, d. h. des Ausgleichs von Lasten und Vorteilen, ist mithin der den Beitrag im abgabenrechtlichen Sinne bestimmende Gesichtspunkt. Ist eine bestimmte beitragsrechtlich relevante Leistung de...

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