Kommunalabgabenrecht

2024

ISBN: 978-3-482-42752-7

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Kommunalabgabenrecht

Verwaltungsvorschriften zu § 6 des Kommunalabgabengesetzes

Runderlaß des Ministeriums des Innern vom (MBl. LSA Nr. 1/1994 S. 2)

I.

1. Nach § 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG LSA) vom (GVBl. LSA S. 105) kann nur der über die Straßenunterhaltung und -instandsetzung hinausgehende Ausbau und Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen beitragspflichtig gemacht werden. Die erstmalige Herstellung von Straßen, Wegen und Plätzen richtet sich ausschließlich nach den Bestimmungen des Erschließungsbeitragsrechts (§§ 127 ff. des Baugesetzbuches (BauGB) i. d. F. vom , BGBl. I S. 2253, zuletzt geändert durch Art. 1 des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzes vom , BGBl. I S. 466).

2. Ob eine bauliche Maßnahme eine Erschließungs- oder Straßenausbaubeitragspflicht auslöst, ist nach § 246a Abs. 4 BauGB zu prüfen. Danach löst eine Maßnahme nur dann eine Erschließungsbeitragspflicht aus, wenn die Erschließungsanlagen oder Teile von Erschließungsanlagen (Teileinrichtungen) vor dem Wirksamwerden des Beitritts noch nicht endgültig hergestellt waren. Dies ist dann der Fall, wenn die vorhandenen Erschließungsanlagen oder Teile von Erschließungsanlagen nicht dem technische...

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