Kommunalabgabenrecht
2024
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Ausführungsanweisung zum Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG)
Runderlaß des Innenministeriums vom – IV 340 c – 5300 – (Amtsbl. Schl.-H. S. 475); §§ 6, 8 und 9 geändert gem. Bekanntgabeerlaß des Innenministers v. – IV 340 c – 162.411/162.411.1 –
Am habe ich eine Ausführungsanweisung zum Kommunalabgabengesetz erlassen (Amtsbl. Schl.-H. S. 245). Nachdem ich das Kommunalabgabengesetz in der Neufassung vom bekanntgemacht habe (GVOBl. Schl.-H. S. 71) ist es unter Berücksichtigung der Änderung weiterer Rechtsvorschriften und der bisherigen Rechtsprechung zum Abgabenrecht erforderlich geworden, die Ausführungsanweisung neu zu fassen. Bei der Anwendung des Kommunalabgabengesetzes bitte ich daher künftig zu beachten:
Zu § 1 – Kommunale Abgaben
In § 1 werden die Grundsätze der kommunalen Abgabenhoheit im Rahmen des Selbstverwaltungsrechts und der Gesetzmäßigkeit der Abgabenerhebung, die Bindung an das KAG, herausgestellt. Die gesetzlichen Ermächtigungen zur Erhebung der speziellen kommunalen Abgaben sind in den §§ 3 und 5 bis 10 KAG enthalten. Neben diesen Abgaben, die die ...