Strafbewehrte Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Rechtsgutachten
Der BGH hat zur Strafbarkeit eines Rechtsanwalts, der mehrere Rechtsgutachten zur steuerlichen Rechtmäßigkeit von sog. Cum-Ex-Geschäften erstellt hatte, Stellung genommen und dabei die Abgrenzungskriterien für eine mögliche strafbare Beihilfe von Beratern bei der Erstellung von Rechts- und Steuergutachten konkretisiert.