Die steuerliche Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen im Zeitalter der E-Rechnung
Die steuerliche Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen ist ein Dauerbrenner. Sowohl im Festsetzungsverfahren als auch in der Prüfung durch die Außendienste. Entscheidend für die steuerliche Anerkennung sind vielfach die vorgelagerten Prozesse der Entstehung und somit die ursprünglichen Aufzeichnungen durch das bewirtende Unternehmen sowie die Verbuchung nebst Dokumentation durch den Empfänger der Bewirtungsleistungen.