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Kommunalabgabenrecht

2025

Print-ISBN: 978-3-482-42752-7

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Kommunalabgabenrecht

Richtlinie zur Umsetzung des § 21a Absätze 5 und 6 Thüringer Kommunalabgabengesetz (Wasser- Abwasser-Erstattungsrichtlinie)

Das Thüringer Innenministerium erlässt folgende Richtlinie (Thüringer Staatsanzeiger 2014 S. 1927):

1

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage für die Erstattung ist § 21 a Absätze 5 und 6 ThürKAG.

2

Gegenstand der Erstattung

Das Land erstattet den Aufgabenträgern der Wasserver- und Abwasserentsorgung sämtliche zusätzlichen finanziellen Aufwendungen, die ihnen unmittelbar dadurch entstehen, dass sie gemäß § 21 a Absätze 3 und 4 ThürKAG Beiträge nicht erheben dürfen oder zurückzahlen müssen oder abweichend von § 7 Absatz 7 Satz 1 ThürKAG die sachlichen Beitragspflichten nach § 7 Absatz 7 Sätze 2 bis 6 ThürKAG zu einem späteren Zeitpunkt entstehen.

3

Erstattungsempfänger

Empfänger der Erstattung sind die Aufgabenträger der Wasser ver- und Abwasserentsorgung.

4

Voraussetzungen der Erstattung

Die Erstattung wird unter folgenden Voraussetzungen gewährt:

4.1

Der Erstattungsempfänger hat seine Finanzierung der Einrichtung im Bereich der Wasserversorgung auf eine reine Gebührenfinanzierung oder privatrechtliche Entgelte umgestellt bzw. im Bereich der Abwasserentsorgung die Sondertatbestände des § 7 Absatz 7 ThürKAG in seine Satzung aufgenommen.

4.2

Der Erstattungsempfäng...

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