Kommunalabgabenrecht
2024
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Hinweise des Thüringer Innenministeriums zur Anwendung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (AnwHiThürKAG) vom (Thüringer Staatsanzeiger S. 2045)
Das Thüringer Innenministerium gibt zur Anwendung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung vom (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch das Beitragsbegrenzungsgesetz vom (GVBl. S. 646) die folgenden Hinweise:
Zu § 1 Geltungsbereich
Absatz 1 bringt die kommunale Abgabenhoheit als Bestandteil des Selbstverwaltungsrechts der Gemeinden und Landkreise zum Ausdruck. Er stellt aber nicht selbst die gesetzliche Ermächtigung zum Erlass von kommunalen Abgabesatzungen als Grundlage kommunaler Abgabenerhebung dar; die speziellen gesetzlichen Ermächtigungen enthalten die §§ 5 ff. ThürKAG.
Privatrechtliche Entgelterhebung
Der in § 1 Abs. 1 angefügte Hinweis auf privatrechtliche Entgelte hat nur deklaratorischen Charakter. Denn es entspricht schon jetzt der geltenden Rechtslage, dass die Kommunen die Frage des „Wie” der Benutzung ihrer Einrichtungen, also insbesondere auch die Erhebung von Entgelten sowohl öffentlich-rechtlich als auch privatrechtl...