Kommunalabgabenrecht
2024
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Hinweise zur Anwendung des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (AnwHiSächsKAG 2014)
vom
Das Sächsische Staatsministerium des Innern gibt zur Anwendung des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) vom (SächsGVBl. S. 502), das zuletzt durch Artikel 38 des Gesetzes vom (SächsGVBl. S. 148, 160) geändert worden ist, die folgenden Hinweise:
Vorbemerkung
Die Anwendungshinweise sollen ein Hilfsmittel für den Rechtsanwender sein. Sie stehen unter dem Vorbehalt künftiger Änderungen der Rechtslage und der Rechtsprechung. Eine erschöpfende Darstellung der Rechtslage ist ebensowenig beabsichtigt wie eine verbindliche Weisung im Sinne einer Verwaltungsvorschrift. Der vorliegende Text ist eine vollständige Neubearbeitung gegenüber der Fassung vom (SächsABl. S. 973). Soweit einzelne Aussagen aus den Anwendungshinweisen vom nicht übernommen worden sind, bedeutet dies nicht, dass sie inzwischen nicht mehr der Rechtsauffassung des Staatsministeriums des Innern entsprechen.
Hinweis
Soweit Vorschriften der Abgabenordnung (AO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S....