Pflegeversicherung: Verpflichtender digitaler Nachweis zur Elterneigenschaft seit dem 1.7.2025
Seit dem 1.7.2025 wird die Elterneigenschaft beitragspflichtiger Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der Pflegeversicherung digital erfasst. Arbeitgeber sind ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, die Anzahl der Kinder, die zu berücksichtigen sind, elektronisch abzurufen. Ziel des neuen Verfahrens ist eine rechtssichere, einheitliche und automatisierte Beitragsberechnung gemäß der seit dem 1.7.2023 geltenden Beitragssatzdifferenzierung nach § 55 Abs. 3 SGB XI.