Zur Verfassungsmäßigkeit des Gewinnzuschlags nach § 6b Abs. 7 EStG
Der BFH sieht mit Urteil v. 20.3.2025 den Gewinnzuschlag nach § 6b Abs. 7 EStG als verfassungsgemäß an. Er sei von Verfassungs wegen weder dem Grunde noch der Höhe nach zu beanstanden.