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Online-Nachricht - Mittwoch, 03.12.2025

Berufsrecht | Antrag auf Vermittlung nun online möglich (WPK)

Dekorative GrafikDie WPK vermittelt bei Streitigkeiten zwischen ihren Mitgliedern oder zwischen ihren Mitgliedern und deren Auftraggebern mit dem Ziel, eine einvernehmliche und außergerichtliche Lösung zu finden und ein Zivilgerichtsverfahren zu vermeiden (§ 57 Abs. 2 Nr. 2 und 3 WPO). Das Vermittlungsverfahren setzt voraus, dass alle Beteiligten freiwillig daran mitwirken und ernsthaft bereit sind, aufeinander zuzugehen. Um ein solches Verfahren einzuleiten, ist ein Antrag bei der WPK erforderlich. Dieser kann nun online über die Internetseite der WPK gestellt werden. Hierauf macht die WPK aufmerksam.

Hinweis:

Weitere Informationen zum Vermittlungsverfahren sowie das Online-Formular stehen auf der Webseite der WPK zur Verfügung.

Quelle: WPK online, Meldung v. (lb)

Fundstelle(n):
VAAAK-05793