Berufsrecht | Antrag auf Vermittlung nun online möglich (WPK)
Die WPK vermittelt bei
Streitigkeiten zwischen ihren Mitgliedern oder zwischen ihren Mitgliedern und
deren Auftraggebern mit dem Ziel, eine einvernehmliche und außergerichtliche
Lösung zu finden und ein Zivilgerichtsverfahren zu vermeiden
(§ 57 Abs. 2 Nr. 2 und 3 WPO). Das
Vermittlungsverfahren setzt voraus, dass alle Beteiligten freiwillig daran
mitwirken und ernsthaft bereit sind, aufeinander zuzugehen. Um ein solches
Verfahren einzuleiten, ist ein Antrag bei der WPK erforderlich. Dieser kann nun
online über die Internetseite der WPK gestellt werden. Hierauf macht die WPK
aufmerksam.
Weitere Informationen zum Vermittlungsverfahren sowie das Online-Formular stehen auf der Webseite der WPK zur Verfügung.
Quelle: WPK online, Meldung v. (lb)
Fundstelle(n):
VAAAK-05793