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Gewerbesteuer | Zur erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags bei Mitvermietung einer fest mit dem Grundstück verbundenen Betriebsvorrichtung (BFH)
Da Betriebsvorrichtungen
bewertungsrechtlich nicht zum Grundbesitz gehören, schließt deren Mitvermietung
die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags nach
§ 9 Nr. 1 Satz
2 GewStG aus. Dies ist auch anzunehmen, wenn die
Betriebsvorrichtung fest mit dem Grundstück beziehungsweise dem Gebäude
verbunden ist. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Mitvermietung der fest mit
dem Grundstück beziehungsweise dem Gebäude verbundenen Betriebsvorrichtung als
begünstigungsunschädliches Nebengeschäft anzusehen ist. Dies ist anzunehmen,
wenn sie einen zwingend notwendigen Teil einer wirtschaftlich sinnvoll
gestalteten eigenen Grundstücksverwaltung und -nutzung darstellt und die
quantitativen Grenzen eines Nebengeschäfts nicht überschreitet
(; veröffentlicht am