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Online-Nachricht - Donnerstag, 04.12.2025

Einkommensteuer | Kein Zufluss von Darlehenszinsen bei Prolongation vor Fälligkeit (BFH)

Dekorative
		  GrafikVereinbart ein beherrschender Gesellschafter mit seiner Gesellschaft, dass seine Zinsansprüche aus einem der Gesellschaft gewährten Darlehen später fällig werden sollen (Prolongation), führt die Vereinbarung nicht zum Zufluss der Zinsen beim beherrschenden Gesellschafter, wenn sie vor der ursprünglich vereinbarten Fälligkeit der Zinsen zustande gekommen ist. Das gilt unabhängig davon, ob die Prolongation fremdüblich ist (; veröffentlicht am ).

Sachverhalt: Die Kläger sind verheiratet und werden für das Streitjahr 2017 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger war im Streitjahr zu 80 % an einer Kapitalgesellschaft spanischen Rechts (Gesellschaft) beteiligt. Die Klägerin war Geschäftsführerin der Gesellschaft. ...

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