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Online-Nachricht - Donnerstag, 04.12.2025

Gesetzgebung | Steueränderungsgesetz 2025 verabschiedet (Bundestag)

Dekorative
		  GrafikDer Bundestag hat am das Steueränderungsgesetz (BT-Drucks. 21/1974, BT-Drucks. 21/2470 und BT-Drucks. 21/2669 Nr. 26) in einer vom Finanzausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 21/3104) in 2./3. Lesung verabschiedet. Die Entfernungspauschale wird erhöht, der Mehrwertsteuersatz in Restaurants abgesenkt und die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale angehoben.

Das Steueränderungsgesetz 2025 in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung sieht die folgenden Maßnahmen vor:

  1. Erhöhung der Pendlerpauschale

    • Zum wird die Pendlerpauschale dauerhaft auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer erhöht.

    • Unter der Voraussetzung, dass die übrigen Werbungskosten bereits den Arbeitnehmerpauschalbetrag überschreiten, wirkt sich die Pendlerpauschale wie folgt aus: Bei einem Arbeitsweg von zehn Kilometern und einer Fünf-Tage-Woche ergeben sich jährlich bereits 176 € zusätzliche Werbungskosten – bei 20 Kilometern sind es sogar 352 €. Wer lediglich fünf Kilometer vom Wohnort zum Arbeitsort zurücklegen muss, kann eine Pauschale von 418 € ansetzen – ein Plus von 88 €.

    • Außerdem erhalten Steuerpflichtige mit geringen Einkünften auch nach 2026 weiterhin die Mobilitätsprämie. Die Entlastungen gelten also für alle – unabhängig vom Verkehrsmittel -, die jeden Tag durch ihre Arbeit das Land am Laufen halten.

  2. Senkung der Umsatzsteuer für Speisen

    • Zudem wird die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie – mit Ausnahme der Abgabe von Getränken – ab dem von derzeit 19 % auf 7 % reduziert.

  3. Stärkung des Ehrenamts und des bürgerlichen Engagements

    • Anhebung der Freigrenze für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb auf 50.000 €.

    • Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale auf 3.300 € bzw. 960 €.

    • Anhebung der Freigrenze bei der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung auf 100.000 €.

    • Verzicht auf eine Sphärenzuordnung von Einnahmen, bei Körperschaften mit Einnahmen unter 50.000 €.

    • E-Sport bezeichnet den organisierten, wettbewerbsorientierten Wettkampf mit Computerspielen. Dieser wird nun als gemeinnützig behandelt.

  4. Vergünstigung für Gewerkschaftsbeiträge und Parteispenden

    • Künftig können Beiträge an Gewerkschaften neben dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag als eigenständige Werbungskosten abgesetzt werden.

    • Darüber hinaus wurde beschlossen, die Höchstbeträge für die Abzugsfähigkeit von Parteispenden anzuheben.

Hinweis:

Das Gesetz bedarf nun noch der Zustimmung des Bundesrats.

Das Gesetzgebungsverfahren können Sie in unserem ReformRadar verfolgen. Dort finden Sie u.a. auch Verweise auf weitergehende Literatur und die Gesetzesmaterialien.

Quelle: Bundestag online, Meldung v. 4.12.2025 und Bundesregierung online, Meldung v. 4.12.2025 (lb)

Fundstelle(n):
TAAAK-05879