Online-Nachricht - Dienstag, 02.12.2025
Umsatzsteuer | Ermäßigter Steuersatz für Sammlermünzen (BMF)
Das BMF hat zur Anwendung des
ermäßigten Umsatzsteuersatzes für die Umsätze mit Sammlermünzen Stellung
genommen und den Gold- und Silberpreis für das Kalenderjahr 2026 bekannt
gegeben ().
Hintergrund: Auf die steuerpflichtigen Umsätze mit Sammlermünzen aus Edelmetallen ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz anzuwenden, wenn die Bemessungsgrundlage für die Umsätze dieser Gegenstände mehr als 250 % des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwerts ohne Umsatzsteuer beträgt (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. m. Nr. 54 Buchst. c Doppelbuchst. cc der Anlage 2 zum UStG).
Hinweis:
Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Quelle: (lb)
Fundstelle(n):
UAAAK-05682