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Einkommensteuer //

Ertragsanteilsbesteuerung privater Leibrenten sowie Zulässigkeit der rückwirkenden Neuregelung des § 52 Abs. 28 S. 5 EStG (FG)

Rentenzahlungen, die auf einem begünstigten Versicherungsvertrag i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG 2004 beruhen, sind, soweit nicht die Kapitalauszahlung gewählt wird, nach § 52 Abs. 28 S. 5 EStG n.F. mit dem Ertragsanteil gemäß § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchs. bb EStG zu versteuern (Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil v. 7.10.2025 - 4 K 151/24; Revision anhängig, BFH-Az. VIII R 19/25).

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Einkommensteuer //

Parteispenden: Bis zu 1.650 € Steuervorteil ab 2026 (BVL)

Spenden und Mitgliedsbeiträge an anerkannte politische Parteien werden steuerlich künftig stärker gefördert. Wer 3.300 € spendet, kann seine Steuer um 1.650 € im Jahr senken – und zwar unabhängig vom persönlichen Steuersatz. Die Erhöhung gilt nach dem Steueränderungsgesetz 2025 erstmals für das Steuerjahr 2026. Hierauf macht der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BVL) aufmerksam.

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Digitalisierung //

Anmeldestart für „Steuererklärung per App mit einem Klick“ am 31.3.2026 (FinMin)

Das Niedersächsische Finanzministerium (FinMin) informiert darüber, dass ab dem 31.3.2026 sich deutschlandweit zunächst alle ledigen, kinderlosen Arbeitnehmer sowie Bezieher von Alterseinkünften, die darüber hinaus keine weiteren Einkünfte (beispielsweise aus Vermietung) haben, für die „Steuererklärung per App mit einem Klick“ anmelden können. Voraussetzung ist ein ELSTER-Account und der Download der „MeinELSTER+“ App auf das eigene Smartphone.

Jahresabschluss //

Jahresabschluss: Quick Wins und Best Practice-Lösungen

Handlungsempfehlungen für Prozessoptimierungen im Rahmen der unterjährigen Finanzbuchhaltung sowie bei der Abschlusserstellung

Die heutige Unternehmenspraxis ist von ständigen Veränderungen und sehr dynamischen Entwicklungen geprägt, wodurch sich nicht zuletzt das betriebliche Rechnungswesen stetig wachsenden Anforderungen gegenübersieht und sich immerfort neuen Herausforderungen zu stellen hat. Sowohl für die unterjährige Abwicklung der laufenden Geschäftsvorfälle als auch für die zeit- und qualitätsgerechte Erstellung des Jahresabschlusses bedarf es daher optimierter Prozesse.

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Außensteuergesetz //

Vordrucke zur Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 ff. AStG (BMF)

Das BMF hat die überarbeiteten Vordruckmuster für die Anzeige nach § 18 Abs. 3 Satz 2 AStG zur Geltendmachung, dass der Motivtest nach § 8 Abs. 2 AStG (gegebenenfalls in Verbindung mit § 13 Absatz 4 AStG) erfüllt ist, und den Fragebogen zur Prüfung der Voraussetzungen der §§ 5, 7 bis 13 AStG bekannt gegeben (BMF, Schreiben v. 27.3.2026 - IV B 5 - S 1369/00008/003/327).

Strafrecht //

Harmonisierung des Sanktionsstrafrechts in der Europäischen Union

Mit dem Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union setzt der deutsche Gesetzgeber die Richtlinie (EU) 2024/1226 v. 24.4.2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/1673 (im Folgenden: Richtlinie [EU] 2024/1226) um und schärft das nationale Sanktionsstrafrecht strukturell nach. Die Reform verlangt von Unternehmen eine weitergehende systematische Implementierung belastbarer Compliance-Prozesse.

Miet- und Steuerrecht //

Herausforderung „Co-Working-Space“ in gemieteten Räumlichkeiten

Von Co-Working-Space spricht man laut Duden, wenn ein Unternehmen Arbeitsplätze und erforderliche (IT-)Infrastruktur befristet entgeltlich zur Verfügung stellt. Zielgruppe sind Personen oder Unternehmen, die keine eigenen, ausschließlich durch sie nutzbaren Flächen benötigen. Die rechtliche Einordnung des Konstrukts ist nicht abschließend geklärt und hängt von der Ausgestaltung des Modells ab. Und: Anwälte dürfen nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil v. 1.12.2025 - AnwZ [Brfg] 50/24; noch nv) ihren Kanzleisitz nicht in einer solchen Struktur haben; bei Steuerberatern ist das noch nicht entschieden. Besonders knifflig wird es, wenn der Anbieter eines „Space“ die Räumlichkeiten selbst nur mietet.

Energie- und Stromsteuer //

Energie- und Stromsteuer 2026

Seit dem 1.1.2026 sind mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (BGBl 2025 I Nr. 340) zahlreiche Änderungen in Kraft getreten. Für Betreiber dezentraler Eigenerzeugungsanlagen (z. B. PV, KWK, Wind) ist insbesondere der neue standort- und betreiberbezogene Anlagenbegriff relevant: Die bisherige standortübergreifende „Anlagenverklammerung“ entfällt. Dadurch können Schwellenwerte (insb. 2 MW-Grenze) und die Passfähigkeit bestehender Erlaubnisse zur Steuerbefreiung nach § 9 StromStG neu zu bewerten sein. Für typische Umstellungsfälle eröffnet das Informationsschreiben der Generalzolldirektion eine Übergangspraxis: Bei wirksamem und vollständigem Antrag bis 30.6.2026 kann eine erforderliche Erlaubnis – bei Vorliegen der Voraussetzungen – rückwirkend ab dem 1.1.2026 erteilt werden.

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