Harmonisierung des Sanktionsstrafrechts in der Europäischen Union
Mit dem Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union setzt der deutsche Gesetzgeber die Richtlinie (EU) 2024/1226 v. 24.4.2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/1673 (im Folgenden: Richtlinie [EU] 2024/1226) um und schärft das nationale Sanktionsstrafrecht strukturell nach. Die Reform verlangt von Unternehmen eine weitergehende systematische Implementierung belastbarer Compliance-Prozesse.