Steuerbilanzielle Wahlrechte bei gewerblichen Mitunternehmerschaften
Mit Blick auf die Bilanzenvielfalt bei Personengesellschaften stellt sich die Frage nach der Ausübung steuerbilanzieller Wahlrechte.
Mit Blick auf die Bilanzenvielfalt bei Personengesellschaften stellt sich die Frage nach der Ausübung steuerbilanzieller Wahlrechte.
Von der im zeitlichen Zusammenhang mit dem Grundsteuer-Reformgesetz v. 26.11.2019 (BGBl 2019 I S. 1794) verfassungsrechtlich verankerten Abweichungsgesetzgebungskompetenz auch im Bereich der Grundsteuer (Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG) machen die Bundesländer zunehmend Gebrauch, so zuletzt in 2025 Rheinland-Pfalz und Thüringen.
Der Beitrag untersucht Prüfungen von Nachhaltigkeitsinformationen mit begrenzter Sicherheit bei HDAX-Unternehmen 2024: Wer die Prüfungen durchführt, welche Standards (ISAE 3000 Rev.) und Prüfungshandlungen angewendet werden und wie dies im Prüfungsvermerk berichtet wird.
§ 25b UStG sowie Art. 141 MwStSystRL enthalten Regelungen, die es einem mittleren Unternehmen, das bisher im Bestimmungsland nicht registriert ist und hierfür auch keinen Bedarf sieht, ermöglichen sollen, im Rahmen eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts eine Registrierung im Bestimmungsland – und folglich auch die damit einhergehenden umsatzsteuerlichen Deklarationspflichten – zu vermeiden.
Wird ein Großkunde insolvent oder kündigt er den Auftrag, können die vielfältigen Vorteile dieser Kundenbeziehung für KMU in einen Risikofaktor umschlagen. Der Beitrag erarbeitet Parameter und Instrumente, um der „Gefahr Großkunde“ zu begegnen und dessen kritischen Umsatz zu bestimmen.
Seit dem 1.1.2025 müssen Unternehmen in Deutschland strukturierte E-Rechnungen empfangen können. Mit dem Anwendungserlass vom 15.10.2025 konkretisiert die Finanzverwaltung nun die Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit dieser Rechnungen.
Der EuGH hatte über die umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Übertragung von Spielgold gegen konventionelle Währungen zu entscheiden (EuGH, Urteil v. 5.3.2026 - C-472/24 „Žaidimų valiuta“, UAAAK-11747). Im entschiedenen Fall greift weder die Steuerbefreiung für Umsätze, die sich auf gesetzliche Zahlungsmittel beziehen, noch handelt es sich bei dem in Rede stehenden Spielgold um (Mehrzweck-)Gutscheine. Bemessungsgrundlage ist der volle Verkaufspreis. Eine (analoge) Differenzbesteuerung zieht der EuGH nicht in Betracht.
In einem aktuellen Urteil vom 22.5.2025 greift das Hessische FG die aufgrund der § 22 UmwStG innewohnenden unwiderlegbaren Missbrauchsvermutung bestehenden europarechtlichen Bedenken auf. Im Fall eines grenzüberschreitenden Anteilstauschs attestierte das Gericht einen Verstoß von § 22 Abs. 2 UmwStG gegen die Fusionsrichtlinie.
Am 30.1.2026 hat der Bundesrat das vom Bundestag am 19.12.2025 beschlossene „Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts“ gebilligt.
Mit Blick auf die Bilanzenvielfalt bei Personengesellschaften stellt sich die Frage nach der Ausübung steuerbilanzieller Wahlrechte.
Von der im zeitlichen Zusammenhang mit dem Grundsteuer-Reformgesetz v. 26.11.2019 (BGBl 2019 I S. 1794) verfassungsrechtlich verankerten Abweichungsgesetzgebungskompetenz auch im Bereich der Grundsteuer (Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG) machen die Bundesländer zunehmend Gebrauch, so zuletzt in 2025 Rheinland-Pfalz und Thüringen.
Die BStBK hat einen FAQ-Katalog zur E-Rechnung veröffentlicht. Er beantwortet grundlegende Fragen zur Einführung sowie zur GoBD-konformen Ablage, Aufbewahrung und Löschung und bietet Orientierung für Eingangs- und Ausgangsprozesse.
Die für die Geschäftsveräußerung i. S. des § 1 Abs. 1a Satz 1 UStG notwendige Absicht zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit muss bei einer mehrfachen Übertragung nicht beim Zwischenerwerber, sondern beim Letzterwerber vorliegen. Nutzt der Erwerber das übertragene Vermögen nicht wie zuvor der Veräußerer für eine eigene unternehmerische Tätigkeit, sondern verpachtet er dieses, kann für die bei einer Geschäftsveräußerung notwendige Fortführung der Unternehmenstätigkeit nicht auf den Pächter abgestellt werden (BFH, Urteil v. 13.11.2025 - V R 3/23; veröffentlicht am 19.3.2026).
Mitunternehmerrisiko bedeutet gesellschaftsrechtliche oder eine dieser wirtschaftlich vergleichbare Teilnahme am Erfolg und Misserfolg eines gewerblichen Unternehmens. Dieses Risiko wird regelmäßig durch Beteiligung an Gewinn und Verlust sowie an den stillen Reserven des Anlagevermögens einschließlich eines Geschäftswerts vermittelt. Erforderlich ist ein Gesellschafterbeitrag, durch den das Vermögen des Gesellschafters belastet werden kann. Demgegenüber reicht der bloße Verzicht auf eine spätere Gewinnbeteiligung nicht aus (Bestätigung der Rechtsprechung). Ebenso wenig reicht es für ein (schwach ausgeprägtes) Mitunternehmerrisiko aus, wenn ohne Verlustbeteiligung und Nachschusspflicht für den stillen Gesellschafter allein das Risiko besteht, dass er keine Gewinnbeteiligung erhält und damit seine als Einlageleistung versprochenen Dienstleistungen und etwaige Kosten vergeblich aufgewendet hat (BFH, Urteil v. 13.11.2025 - IV R 24/23; veröffentlicht am 19.3.2026).
Der Beitrag untersucht Prüfungen von Nachhaltigkeitsinformationen mit begrenzter Sicherheit bei HDAX-Unternehmen 2024: Wer die Prüfungen durchführt, welche Standards (ISAE 3000 Rev.) und Prüfungshandlungen angewendet werden und wie dies im Prüfungsvermerk berichtet wird.
Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen i. S. des § 1 Abs. 1a UStG liegt nicht vor, wenn der Unternehmer mehrere - hier zehn - Teile eines von ihm betriebenen Solarparks an jeweils einzelne Erwerber veräußert und auch nach der Übertragung dieser Teilanlagen seine wirtschaftliche Tätigkeit fortführt, indem er den dort erzeugten Strom - wie zuvor - als "Anlagenbetreiber" in das Netz einspeist und hierfür unverändert die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz vorgesehene Vergütung vereinnahmt (BFH, Urteil v. 13.11.2025 - V R 32/24; veröffentlicht am 19.3.2026).
Seitens des BFH bestehen Zweifel, ob das Unionsrecht es zulässt, dass ein Entlastungsanspruch (Erstattung von Energiesteuer) in Deutschland allein deswegen ausscheidet, weil vor der Beförderung kein vereinfachtes Begleitdokument erstellt wurde. Der BFH hat daher ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet (BFH, Beschluss v. 9.12.2025 - VII R 19/23; veröffentlicht am 19.3.2026).
Ein Dauernutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 WEG kann als Grundvermögen i. S. des Bewertungsgesetzes gelten, wenn der Nutzungsberechtigte statt des Eigentümers die Kosten der Anschaffung oder Herstellung eines von ihm selbst genutzten Wirtschaftsguts trägt und ihm auf Dauer, nämlich für die voraussichtliche Nutzungsdauer, Substanz und Ertrag des Wirtschaftsguts wirtschaftlich zustehen (BFH, Urteil v. 27.10.2025 - II R 36/22; veröffentlicht am 19.3.2026).
Unter dem Begriff "Gewinn" in § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG ist der steuerliche Gewinn i. S. von § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG zu verstehen. Bei der Prüfung, ob die Gewinngrenze überschritten wird, sind deshalb auch außerbilanzielle Korrekturen zu berücksichtigen. Das betrifft auch die nach § 4 Abs. 5b EStG hinzuzurechnende Gewerbesteuer (BFH, Urteil v. 1.10.2025 - X R 16, 17/23; veröffentlicht am 19.3.2026).
§ 25b UStG sowie Art. 141 MwStSystRL enthalten Regelungen, die es einem mittleren Unternehmen, das bisher im Bestimmungsland nicht registriert ist und hierfür auch keinen Bedarf sieht, ermöglichen sollen, im Rahmen eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts eine Registrierung im Bestimmungsland – und folglich auch die damit einhergehenden umsatzsteuerlichen Deklarationspflichten – zu vermeiden.
Wird ein Großkunde insolvent oder kündigt er den Auftrag, können die vielfältigen Vorteile dieser Kundenbeziehung für KMU in einen Risikofaktor umschlagen. Der Beitrag erarbeitet Parameter und Instrumente, um der „Gefahr Großkunde“ zu begegnen und dessen kritischen Umsatz zu bestimmen.
Seit dem 1.1.2025 müssen Unternehmen in Deutschland strukturierte E-Rechnungen empfangen können. Mit dem Anwendungserlass vom 15.10.2025 konkretisiert die Finanzverwaltung nun die Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit dieser Rechnungen.
Der EuGH hatte über die umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Übertragung von Spielgold gegen konventionelle Währungen zu entscheiden (EuGH, Urteil v. 5.3.2026 - C-472/24 „Žaidimų valiuta“, UAAAK-11747). Im entschiedenen Fall greift weder die Steuerbefreiung für Umsätze, die sich auf gesetzliche Zahlungsmittel beziehen, noch handelt es sich bei dem in Rede stehenden Spielgold um (Mehrzweck-)Gutscheine. Bemessungsgrundlage ist der volle Verkaufspreis. Eine (analoge) Differenzbesteuerung zieht der EuGH nicht in Betracht.
Mit der Arbeitshilfe können Sie nach Eingabe weniger Daten simulieren, wie sich Variationen des Großkunden-Umsatzes auf das eigene Unternehmen auswirken.
In einem aktuellen Urteil vom 22.5.2025 greift das Hessische FG die aufgrund der § 22 UmwStG innewohnenden unwiderlegbaren Missbrauchsvermutung bestehenden europarechtlichen Bedenken auf. Im Fall eines grenzüberschreitenden Anteilstauschs attestierte das Gericht einen Verstoß von § 22 Abs. 2 UmwStG gegen die Fusionsrichtlinie.
Am 30.1.2026 hat der Bundesrat das vom Bundestag am 19.12.2025 beschlossene „Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts“ gebilligt.
Mit Urteil v. 20.11.2025 hat der BFH entschieden, die Satzung einer (vorgeblich) steuerbegünstigten Körperschaft müsse zweifelsfrei erkennen lassen, dass und welche ausschließlich steuerbegünstigten Zwecke verfolgt werden. Unklarheiten gehen zu Lasten des Steuerpflichtigen. Sei die formelle Satzungsmäßigkeit nicht gegeben, liege ein materieller Fehler i. S. des § 60a Abs. 5 Satz 1 AO vor, der zur Aufhebung eines Feststellungsbescheids nach § 60a Abs. 1 AO berechtige. – Zudem fallen juristische Personen des öffentlichen Rechts, die im Hoheitsbetrieb steuerbegünstigte Zwecke erfüllen, nicht als leistungsempfangende Körperschaften in den Anwendungsbereich des § 57 Abs. 3 AO (sog. Kooperationsprivileg).
Dipl.-Betriebsw. Jörgen Erichsen zeigt, warum die Kennzahlen Storno- und Reklamationsquote als Frühindikatoren für eine Krise wichtig sind und wie es gelingen kann, vor allem mit schwierigen Kunden zurecht zu kommen.
Jede Ausgestaltung einer Unternehmensplanung ist vom Planungsziel und der Unternehmenssituation abhängig. Für eine spezielle Sanierungssituation zeigt Prof. Dr. Michael Währisch die Grundzüge einer integrierten Unternehmensplanung auf.