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Vermietungstreuhand kürzungsschädlich für die erweiterte Grundstückskürzung
Die erweiterte gewerbesteuerliche Grundstückskürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ist bei eigenen Grundbesitz verwaltenden Unternehmen eine in der Praxis beliebte Kürzung in der Gewerbesteuer, kann sie im Idealfall doch zur vollständigen Entlastung von der Gewerbesteuer führen. Doch die erweiterte Kürzung ist ebenso beliebt wie fehleranfällig und wird in der Betriebsprüfung – ob des häufig zu erzielenden hohen Mehrergebnisses – gerne aufgegriffen, was sich auch in der zahlreichen Rechtsprechung widerspiegelt. So geschehen auch im das sich erstmalig mit der Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen im Rahmen einer (verdeckten) Vermietungstreuhand befasst und diese als kürzungsschädlich ansieht (). Der Beitrag erläutert zunächst die hinter dem Urteil stehende Problematik und ordnet dann das Besprechungsurteil in diesen Kontext ein. Abschließend werden nun notwendige Handlungsschritte diskutiert.
Einordnung
Unabdingbare Tatbestandsvoraussetzung für die erweiterte Kürzung ist das Nutzen und Verwalten eigenen Grundbesitzes. Nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG sind darüber hinaus die Verwaltung eigene...