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Umsatzsteuer | Steuerbefreiung von Krankenhausbehandlungsleistungen eines nicht zugelassenen privaten Krankenhauses (BFH)
Die Krankenhausleistungen eines
nicht nach
§ 108 SGB V
zugelassenen privaten Krankenhauses sind nicht nach
Art.
132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL umsatzsteuerfrei, wenn sie
nicht unter Bedingungen erbracht werden, die mit den Bedingungen für
zugelassene Krankenhäuser in sozialer Hinsicht vergleichbar sind, das heißt
wenn das private Krankenhaus nicht die Gewähr für eine leistungsfähige und
wirtschaftliche Krankenhausbehandlung wie zugelassene Krankenhäuser bietet
(; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Die Umsätze aus Krankenhausbehandlungen, die von Einrichtungen des öffentlichen Rechts erbracht wurden, waren u.a. nach § 4 Nr. 14 Buchst. b Satz 1 UStG a.F. steuerfrei. Diese sonstigen Leistungen waren darüber hinaus nach § 4 Nr. 14 Buchst. b Satz 2 Buchst. aa UStG a.F. u.a. auch dann steuer...