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Online-Nachricht - Donnerstag, 27.11.2025

Grunderwerbsteuer | Einheitlicher Erwerbsgegenstand: Grundstückserwerb durch eine zur Veräußererseite gehörende Person (BFH)

Dekorative
		  GrafikBeim Erwerb eines noch zu bebauenden Grundstücks sind die Bauerrichtungskosten nicht in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einzubeziehen, wenn das Grundstück von einer zur Veräußererseite gehörenden Person mit bestimmendem Einfluss auf das "Ob" und "Wie" der Bebauung erworben wird. Das gilt auch dann, wenn das Grundstück von einer Gesellschaft erworben wird, die von dieser Person beherrscht wird (; veröffentlicht am ).

Sachverhalt: Die Klägerin ist die Rechtsnachfolgerin einer GmbH § Co. KG, die am noch als C-KG firmierte. Kommanditisten der C-KG waren zu 94 % A und zu 6 % dessen Töchter. Mit notariell beurkundetem Vertrag vom erwarb die C-KG Miteigentumsanteile an zwei zusammenhängend...

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