Gesetzgebung | Neuregelungen im Dezember 2025 (Bundesregierung)
Fahrzeugdokumente sind nun per App
abrufbar und Zuschläge bei Erwerbsminderungsrenten werden neu berechnet. Über
diese und weitere gesetzliche Änderungen im Dezember informiert die
Bundesregierung.
Fernlenkung von Fahrzeugen startet
Ab dem gilt in Deutschland erstmals eine gesetzliche Grundlage für das rechtssichere Fernsteuern von Autos. In einer fünfjährigen Testphase dürfen Fahrzeuge aus zentralen Leitstellen ferngesteuert werden – um z. B. Carsharing-Autos zum nächsten Nutzer zu bewegen oder fahrerlose Taxis flexibel einzusetzen.
Weitere Informationen zur Fernlenkungsverordnung
Fahrzeugschein auf dem Smartphone: i-kfz-App gestartet
Mit der neuen i-kfz-App können Fahrzeugdokumente, wie zunächst der Fahrzeugschein, bequem auf dem Smartphone mitgeführt werden. Der Fahrzeugschein ist somit jederzeit griffbereit. Ein Abbild lässt sich auch teilen, wenn man sich beispielsweise das Auto der Eltern, Verwandten oder Freunde leiht. Die App erinnert Nutzer zudem an wichtige Termine rund um die Fahrzeugverwaltung – wie z. B. die regelmäßige Hauptuntersuchung.
Weitere Informationen zur i-kfz-App
Erwerbsminderungsrente: Zuschlag wird neu berechnet
Bestimmte Erwerbsminderungsrenten erhalten seit Juli 2024 einen Zuschlag. Ab Dezember wird der Zuschlag neu berechnet. Außerdem ändert sich das Auszahlungsverfahren: Der Zuschlag wird als ein Bestandteil der Rente ausgezahlt und nicht mehr in der Monatsmitte separat überwiesen.
Weitere Informationen zur Erwerbsminderungsrente
Ende der Bar-Rentenauszahlung
Die Deutsche Bank wird als Nachfolgerin der Postbank ab Dezember 2025 keine Renten mehr in bar auszahlen. Betroffene Rentner müssen ein Giro- oder Basiskonto eröffnen, um ihre Rente weiterhin zu erhalten.
Mehr Informationen hierzu finden Sie bei der Deutsche Rentenversicherung
Quelle: Bundesregierung online, Meldung v. (lb)
Fundstelle(n):
MAAAK-05381