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Abo Einkommensteuer //

Neues zu Kryptowerten: Mehr Pflichten, mehr Unsicherheiten

Mit Schreiben v. 6.3.2025 (BStBl 2025 I S. 658) hat das BMF seine Verwaltungsauffassung zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kryptowerten überarbeitet und das Vorgängerschreiben v. 10.5.2022 (BStBl 2022 I S. 668) vollständig ersetzt. Während sich an der materiellen Besteuerung von Kryptowerten – insbesondere zur Einordnung als Wirtschaftsgut, zur Anwendung des § 23 EStG oder zur Behandlung von Mining, Tausch oder Airdrops – nur wenig ändert, liegt der Schwerpunkt der Neufassung auf der strukturellen Überarbeitung und einer weitreichenden Ausweitung der Mitwirkungs- und Dokumentationspflichten. Damit reagiert das BMF auf die zunehmende Komplexität kryptobasierter Vorgänge und die dynamische Entwicklung dezentraler Systeme.

Abo Außenprüfung //

Schätzungsbefugnis bei nur in Papierform vorliegenden Daten?

Wenn der Prüfer in einer Außenprüfung beanstandet, dass Belege und Aufzeichnungen nicht elektronisch aufbewahrt worden sind, stellt sich die Frage, ob trotz vorhandener Papierbelege eine Schätzung gem. § 162 AO zulässig ist. In diesem Zusammenhang ist auch die neue Pflicht zur Nutzung der einheitlichen Datenschnittstelle gem. § 147b AO samt Schätzungsbefugnis zu sehen (s. Beyer, NWB 48/2024 S. 3294).

Editorial //

Eine direkte Förderung wäre sinnvoller

Im Rahmen der sog. Wohnraumoffensive soll die Sonderabschreibung steuerliche Anreize für den Mietwohnungsneubau im bezahlbaren Mietsegment setzen. § 7b EStG wurde durch das Gesetz zur Förderung des Mietwohnungsneubaus v. 4.8.2019 eingeführt und inzwischen zwei Mal geändert. Die geltende Regelung umfasst fünf Absätze mit 766 Wörtern. Hinzu kommen Verwaltungsanweisungen. Das aktuelle BMF-Schreiben v. 21.5.2025 (TAAAJ-91950) hat 35 Textseiten und 118 Randziffern. Die Norm und ihre Interpretation durch die Finanzverwaltung können mit Fug und Recht als komplex bezeichnet werden, wobei noch nicht einmal alle Zweifelsfragen beantwortet werden. Komplexität ist das Ausmaß von Vernetztheit, Eigendynamik und Intransparenz durch Unübersichtlichkeit, Unvollständigkeit und Ungenauigkeit (Helbig, Steuerkomplexität, 2018, S. 58).

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Abo Verfahrensrecht //

Statthafte Klageart und Klagefrist für einen Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO (BFH)

Statthafte Klageart für die gerichtliche Geltendmachung des gegen eine Finanzbehörde gerichteten Anspruchs aus Art. 15 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Art. 12 Abs. 5 Satz 1 DSGVO ist die Verpflichtungsklage gemäß § 40 Abs. 1 Alternative 2 FGO (Anschluss an BVerwG, Urteil v. 30.11.2022 - 6 C 10.21, Rz 14). Die unionsrechtlichen Grundsätze der Äquivalenz und Effektivität gebieten es nicht, eine Verpflichtungsklage, die einen Auskunftsanspruch gemäß Art. 15 DSGVO zum Gegenstand hat, losgelöst von der in § 47 Abs. 1 FGO beziehungsweise in § 55 Abs. 2 Satz 1 FGO geregelten Frist (das heißt "jederzeit") erheben zu können (BFH, Urteil v. 6.5.2025 - IX R 2/23; veröffentlicht am 12.6.2025).

Abo Einkommensteuer //

Mitunternehmerstellung des Kommanditisten bei Nießbrauchbestellung

In Bestätigung seiner Rechtsprechung hat der BFH mit Urteil v. 20.3.2025 entschieden, dass ein Kommanditist trotz Bestellung des Nießbrauchs an seinem Kommanditanteil als Mitunternehmer anzusehen ist, wenn er nach den vertraglichen Abreden Mitunternehmerinitiative ausübt und wirtschaftlich einen Substanzverlust zu tragen hat. In diesem Fall ist ihm ein von der KG erlittener Veräußerungsverlust gemäß seiner Beteiligungsquote zuzurechnen.

Abo Lohnsteuerrecht //

Wenn das Mittagessen zur Steuerfrage wird: Verpflegung und Bewirtung von Arbeitnehmern

Gute Ernährung gilt auch als Instrument, um Mitarbeiter zu binden und neue zu gewinnen. So rückt das Thema „Bewirtung von Arbeitnehmern“ immer mehr in den steuerlichen Fokus. Von Essensmarken bis hin zu Belohnungsessen gibt es die unterschiedlichsten Sachverhaltskonstellationen, die steuerlich gewürdigt werden. Auch die Pauschalbesteuerung von Verpflegungsmehraufwendungen gewinnt an Bedeutung. Mit dieser Pauschalierungsvariante können Anreize für auswärts Tätige geschaffen werden. Der Beitrag unterstützt bei der systematischen Einordnung und Abgrenzung von Verpflegungsmehraufwand und arbeitnehmerbezogenen Bewirtungen.

Editorial //

Erstes Steuergesetz vorgelegt

Friedrich Merz wurde am 6.5.2025 zum Bundeskanzler gewählt und ist damit nun gut einen Monat im Amt. Da die parlamentarische Sommerpause naht, hatten sich die Koalitionäre darauf verständigt, innerhalb der ersten 70 Tage erste Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen. Die übliche Frist von 100 Tagen wurde damit deutlich verkürzt. Zu diesem 70-Tage-Sofortprogramm gehört auch der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Um hier eine Beschleunigung des Verfahrens zu erreichen, wurde der Gesetzentwurf von den Koalitionsfraktionen eingebracht. Die erste Lesung im Bundestag zu dem Gesetzentwurf (BT-Drucks. 21/323) fand bereits am 5.6.2025 statt. Der Zeitplan ist insgesamt ambitioniert. Eine öffentliche Anhörung soll wohl am 23.6.2025 erfolgen, ein möglicher Abschluss des Verfahrens im Bundesrat könnte bereits am 11.7.2025 erfolgen.

Abo Einkommen-/Gewerbesteuer //

Abzug ausländischer Steuern im gewerbesteuerlichen Organkreis

Nach dem BFH-Urteil vom 16.10.2024 können ausländische Quellensteuern auf Dividendeneinkünfte einer inländischen Organgesellschaft aus Streubesitzanteilen nicht isoliert bei der Ermittlung des Gewerbeertrags im Organkreis nach § 34c Abs. 2 EStG abgezogen werden, wenn die Dividendeneinkünfte für körperschaftsteuerliche Zwecke nach § 8b Abs. 1 und 5 KStG steuerfrei sind.

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