Entgelttransparenz
Das im Jahr 2017 in Kraft getretene Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) gewährt Arbeitnehmern in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten Auskunftsansprüche gegen den Arbeitgeber, um das Ziel der Entgeltgleichheit durchzusetzen. Mit der europäischen Entgelttransparenzrichtlinie (EU/2023/970), die am 6.6.2023 verabschiedet wurde und bis spätestens zum 7.6.2026 in nationales Recht umzusetzen ist, hat die EU die gesetzlichen Rahmenbedingungen weiterentwickelt und verschärft: Die Richtlinie erweitert Auskunfts- und Berichtspflichten und ergänzt die Entschädigungsansprüche bei geschlechtsspezifischer Lohndiskriminierung.