Aktivrente vom Bundesrat beschlossen
Der Bundesrat hat am 17.12.2025 dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) zugestimmt.
Der Bundesrat hat am 17.12.2025 dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) zugestimmt.
Der Beitrag bietet einen kompakten Überblick über Inhalte und deutsche Modifikationen des ISA [DE] 600 (Revised) für Konzernabschlussprüfungen und zeigt, was sich mit der Neufassung konkret für die Prüfungspraxis ändert.
Im aktuellen Praxisfall behandelt Dr. Norbert Lüdenbach das Thema „Einbringung eines Tochterunternehmens in ein Gemeinschaftsunternehmen“.
In drei Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes hat sich der BFH mit der Frage befasst, ob bei einem Erwerb von Anteilen an einer GmbH, bei dem das schuldrechtliche Erwerbsgeschäft (Signing) und die Übertragung der GmbH-Anteile (Closing) zeitlich auseinanderfallen, zweimal Grunderwerbsteuer festgesetzt werden kann.
Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 wird die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, ab dem 1.1.2026 dauerhaft von 19 % auf 7 % reduziert. In Verbindung hiermit stellen sich u. a. sowohl Fragen in Zusammenhang mit der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes in der Silvesternacht als auch bei sog. Kombiangeboten. Hierzu nimmt das BMF mit Schreiben v. 22.12.2025 (BAAAK-07090) Stellung.
Durch Art. 4 Nr. 2 des Steueränderungsgesetzes 2025 (StÄndG 2025) wird zum 1.1.2026 die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7 % auf die Speisenabgabe innerhalb von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen – diesmal aber unbefristet – in § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG umgesetzt. Dies gilt wie bisher nicht für die Abgabe von Getränken. Die höchst umstrittene Wiedereinführung der umsatzsteuerlichen Begünstigung betrifft neben Restaurants, Gastwirtschaften und Kantinen auch Imbissbetriebe, Würstchen-, Fisch- und Frittenbuden, Caterer, Party-Service-Betriebe, Cafés, Eiscafés, Bäckereien, Metzgereien sowie die Verpflegung in Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Mahlzeitendienste (Essen auf Rädern) usw., soweit deren Speisenabgabe als Restaurant- oder Verpflegungsdienstleistung zu beurteilen ist.
Das BMF hat die Liste der im Inland ansässigen Luftfahrtunternehmen, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend internationalen Luftverkehr betreiben, aktualisiert (Stand: 1.1.2026) (BMF, Schreiben v. 2.1.2026 - III C 3 - S 7155-a/00020/007/008).
Der Bundesrat hat am 17.12.2025 dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) zugestimmt.
In Anlehnung an die "Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung " hat das BMF den Wert für Mahlzeiten, die ab Kalenderjahr 2026 gewährt werden, bekannt gegeben (BMF, Schreiben v. 29.12.2025 - V C 5 - S 2334/00088/007/013).
Der Beitrag bietet einen kompakten Überblick über Inhalte und deutsche Modifikationen des ISA [DE] 600 (Revised) für Konzernabschlussprüfungen und zeigt, was sich mit der Neufassung konkret für die Prüfungspraxis ändert.
Das BMF hat ausführlich zur Übergangsvorschrift im Zusammenhang mit der Aufhebung der Umsatzsteuerlagerregelung zum 1.1.2026 Stellung genommen (BMF, Schreiben v. 29.12.2025 - III C 3 - S 7157/00010/002/077).
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben die Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer) aktualisiert (Oberste Finanzbehörden der Länder v. 23.10.2025 - S 0720 BStBl 2025 I S. 1858).
Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) hat zur Zuständigkeit der Finanzämter für Arbeitnehmer ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland Stellung genommen (Bayerisches Landesamt für Steuern v. 8.12.2025 - S 0122.2.1-1/18 St 43).
Das BMF hat ein Schreiben zur Veröffentlichung des BFH-Urteils v. 5.12.2023 – I R 42/20 bekannt gegeben, in dem es zur Auslegung von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung Stellung nimmt (BMF, Schreiben v. 24.12.2025 - IV B 2 - S 1301/01508/004/038).
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine Übersicht über die wesentlichen Änderungen und Neuregelungen veröffentlicht, die zum Jahresbeginn und im Laufe des Jahres 2026 in seinem Zuständigkeitsbereich wirksam werden.
Aufgrund einer technischen Störung im BZSt ist es bei der Bereitstellung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) Anfang Dezember zu Unregelmäßigkeiten gekommen. Deshalb konnten Dienststellen im öffentlichen Dienst, die Gehälter als Vorschuss auszahlen, in der Gehaltsabrechnung für den Monat Januar 2026 in manchen Fällen nicht die richtigen Beiträge zur privaten Kranken -und Pflege-Pflichtversicherung berücksichtigen. Auch das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) war betroffen.
Die Energiekosten sinken und die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos wird verlängert. Die Pendlerpauschale sowie der Mindestlohn werden erhöht. Die Aktivrente erlaubt einen steuerfreien Hinzuverdienst. Über diese und weitere gesetzliche Änderungen im Januar informiert die Bundesregierung.
Die neuen Funktionen von ELSTER erleichtern nicht nur die Abgabe von Steuererklärungen, sondern reduzieren auch den Aufwand bei der Belegverwaltung und der Kommunikation mit den Finanzämtern. Hierauf macht das Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Saarland (FinMin) aufmerksam.
Im aktuellen Praxisfall behandelt Dr. Norbert Lüdenbach das Thema „Einbringung eines Tochterunternehmens in ein Gemeinschaftsunternehmen“.
In drei Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes hat sich der BFH mit der Frage befasst, ob bei einem Erwerb von Anteilen an einer GmbH, bei dem das schuldrechtliche Erwerbsgeschäft (Signing) und die Übertragung der GmbH-Anteile (Closing) zeitlich auseinanderfallen, zweimal Grunderwerbsteuer festgesetzt werden kann.
Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 wird die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, ab dem 1.1.2026 dauerhaft von 19 % auf 7 % reduziert. In Verbindung hiermit stellen sich u. a. sowohl Fragen in Zusammenhang mit der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes in der Silvesternacht als auch bei sog. Kombiangeboten. Hierzu nimmt das BMF mit Schreiben v. 22.12.2025 (BAAAK-07090) Stellung.
Durch Art. 4 Nr. 2 des Steueränderungsgesetzes 2025 (StÄndG 2025) wird zum 1.1.2026 die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7 % auf die Speisenabgabe innerhalb von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen – diesmal aber unbefristet – in § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG umgesetzt. Dies gilt wie bisher nicht für die Abgabe von Getränken. Die höchst umstrittene Wiedereinführung der umsatzsteuerlichen Begünstigung betrifft neben Restaurants, Gastwirtschaften und Kantinen auch Imbissbetriebe, Würstchen-, Fisch- und Frittenbuden, Caterer, Party-Service-Betriebe, Cafés, Eiscafés, Bäckereien, Metzgereien sowie die Verpflegung in Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Mahlzeitendienste (Essen auf Rädern) usw., soweit deren Speisenabgabe als Restaurant- oder Verpflegungsdienstleistung zu beurteilen ist.
Mit gleich lautenden Ländererlassen v. 5.11.2025 (BStBl 2025 I S. 1838) passt die Finanzverwaltung ihre Auffassung zur sachlichen Gewerbesteuerpflicht von vermögensverwaltenden Personengesellschaften in den Fällen der sog. Aufwärtsabfärbung der Rechtsprechung an. Die im BFH-Urteil v. 6.6.2019 - IV R 30/16 (BStBl 2020 II S. 649) zum Ausdruck kommenden gewerbesteuerlichen Grundsätze sind damit in allen offenen Fällen über den entschiedenen Einzelfall hinaus allgemein anzuwenden.