Haufe, Norbert Lüdenbach, Wolf-Dieter Hoffmann, Jens Freiberg
            
            
    IFRS-Kommentar
20. Aufl. 2022
                Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
                melden Sie sich an.
                oder schalten Sie  Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
            
Dokumentvorschau
            Haufe, Dr. Norbert Lüdenbach, Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann, u.a. - IFRS-Kommentar Online
ANWENDUNGSÜBERSICHT
Anwendungshinweise
Sofern in der letzten Spalte keine Jahreszahl angegeben ist, ist der betroffene Standard oder die Interpretation im Abschluss für das Jahr 2021 verpflichtend anzuwenden. Sofern ein späteres Jahr angegeben ist, besteht die Möglichkeit zur früheren freiwilligen Anwendung.
Änderungen von Standards und Interpretationen sind durch den Buchstaben A im Anschluss an die Nummerierung des betreffenden Standards bzw. der Interpretation (in der Spalte Bezeichnung) gekennzeichnet.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
 Auf
		  Geschäftsjahre, die am oder nach dem
		  
		  beginnen, sind die IFRS in folgenden Fassungen verpflichtend
		  anzuwenden:   | ||
		  Bezeichnung   |  bei
		  kalendergleichem Geschäftsjahr nicht ab 2021 (oder früher) anzuwenden, sondern
		  erst ab:   | |
 International Financial
		  Reporting Standards (IFRS)   | ||
 First-time Adoption of
		  IFRSs   | ||
 Share-based Payment
		    | ||
 Business Combinations
		    | ||
 
		  IFRS 3
		  A  |  Reference to the Conceptual
		  Framework   |  2022  | 
 Insurance Contracts
		    | ||
 
		  IFRS 4
		  A  |  Interest Rate Benchmark Reform
		  – Phase 2   | |
 
		  IFRS 4
		  A  |  Extension of the Temporary
		  Exemption from Applying 
		  IFRS 9
		    | |
 Non-current Assets...  | ||