IFRS-Kommentar
20. Aufl. 2022
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ANWENDUNGSÜBERSICHT
Anwendungshinweise
Sofern in der letzten Spalte keine Jahreszahl angegeben ist, ist der betroffene Standard oder die Interpretation im Abschluss für das Jahr 2021 verpflichtend anzuwenden. Sofern ein späteres Jahr angegeben ist, besteht die Möglichkeit zur früheren freiwilligen Anwendung.
Änderungen von Standards und Interpretationen sind durch den Buchstaben A im Anschluss an die Nummerierung des betreffenden Standards bzw. der Interpretation (in der Spalte Bezeichnung) gekennzeichnet.
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Auf
Geschäftsjahre, die am oder nach dem
beginnen, sind die IFRS in folgenden Fassungen verpflichtend
anzuwenden: | ||
Bezeichnung | bei
kalendergleichem Geschäftsjahr nicht ab 2021 (oder früher) anzuwenden, sondern
erst ab: | |
International Financial
Reporting Standards (IFRS) | ||
First-time Adoption of
IFRSs | ||
Share-based Payment
| ||
Business Combinations
| ||
IFRS 3
A | Reference to the Conceptual
Framework | 2022 |
Insurance Contracts
| ||
IFRS 4
A | Interest Rate Benchmark Reform
– Phase 2 | |
IFRS 4
A | Extension of the Temporary
Exemption from Applying
IFRS 9
| |
Non-current Assets... |