IFRS-Kommentar
20. Aufl. 2022
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§ 39a Bilanzierung von Versicherungsverträgen nach IFRS 17
Vorbemerkung
Die Kommentierung bezieht sich auf IFRS 17 und berücksichtigt alle Ergänzungen, Änderungen und Interpretationen, die bis zum beschlossen wurden. Berücksichtigt sind die transition-Erleichterungen bei der erstmaligen gemeinsamen Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 (Rz 123). Im Kalenderjahr 2021 ist zudem eine Übernahme der Vorgaben in europäisches Recht erfolgt (Rz 128).
Für das noch geltende Recht, welches im Wesentlichen eine Fortführung bestehender Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zulässt, wird auf → § 39 in der 15. Auflage des Haufe IFRS-Kommentars verwiesen (in der Online-Version noch verfügbar).
1 Zielsetzung, Regelungsinhalt, Begriffe
1.1 „Zwei-Phasen-Einführung” eines IFRS für Versicherungsverträge
1Die Ausarbeitung konzeptioneller Vorgaben zur bilanziellen Abbildung von Versicherungsverträgen (insurance contracts) beschäftigt den IASB (zu Projektbeginn noch IASC) bereits seit 1997. Ein erstes Diskussionspapier (Issues Paper) wurde 1999 veröffentlicht. In einem in 2001 folgenden Diskussionspapier (Draft Statement of Principles) wurden bereits die geplanten Prinzipien – Abstellen auf einen asset-liability-Ansatz und fair-value-Be...