IFRS-Kommentar
20. Aufl. 2022
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§ 21 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen
Vorbemerkung
Die Kommentierung bezieht sich auf IAS 37 und berücksichtigt alle Ergänzungen, Änderungen und Interpretationen, die bis zum beschlossen wurden. Einen Überblick über diskutierte oder als Änderungsentwurf vorgelegte Regelungen und Folgeänderungen enthalten Rz 192 f.
Ergänzende Ausführungen betreffen die Bilanzierungskonkurrenz zwischen Wertberichtigung und Rückstellung im Fall von Bodenverunreinigungen (Rz 71).
1 Zielsetzung, Regelungsinhalt, Begriffe
1Im Mittelpunkt von IAS 37 stehen unsichere Schulden. Wegen des themenbezogenen Aufbaus der IFRS sind wichtige Teilbereiche der Schulden (liabilities) in anderen Standards geregelt und daher in IAS 37.5 i. V. m. IAS 37.1(c) mit einem scope out belegt. Betroffen sind:
als Finanzinstrumente zu qualifizierende Verbindlichkeiten (IAS 37.2);
Schulden aus Arbeitnehmervergütung, insbesondere im Bereich der Altersversorgung nach IAS 19 (→ § 22);
laufende und latente Steuerschulden nach IAS 12 (→ § 26);
Schulden aus Leasingverhältnissen nach IFRS 16, jedoch mit Rückausnahme für Drohverluste, die bereits vor Beginn des Leasingverhältnisses entstehen oder bei einem Leasingverhältnis anfallen, ...