IFRS-Kommentar
20. Aufl. 2022
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§ 12 Öffentliche Zuwendungen
Vorbemerkung
Die Kommentierung bezieht sich auf IAS 20 und berücksichtigt alle Ergänzungen, Änderungen und Interpretationen, die bis zum beschlossen wurden. Einen Überblick über diskutierte oder schon als Änderungsentwurf vorgelegte zukünftige Regelungen enthält Rz 51.
Ergänzungen in der Kommentierung betreffen Corona-Beihilfen (Rz 17) und die außerplanmäßige Abschreibung bezuschusster Anlagegüter (Rz 40).
1 Zielsetzung, Regelungsinhalt und Begriffe
1 IAS 20 behandelt die Bilanzierung von öffentlichen Zuwendungen (government grants) sowie die Angaben zu Beihilfen der öffentlichen Hand (government assistance; IAS 20.1), wobei der Beihilfebegriff den Zuwendungsbegriff inkludiert, die Zuwendung also eine spezifische Form der Beihilfe darstellt (IAS 20.3; Rz 7 ff.).
2 Als öffentliche Zuwendungen gelten Hilfeleistungen (assistances) der öffentlichen Hand durch Transfer von Ressourcen als Ausgleich für (in return) die Einhaltung bestimmter Bedingungen (IAS 20.3). Negativ werden diese Zuwendungen von den normalen Einnahmen abgegrenzt, die das Unternehmen im kaufmännischen Geschäftsverkehr mit öffentlichen Institutionen (government) erhält. Auf die Bezeichnung der Zu...