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Steuerrecht

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Einkommensteuer //

Keine Rückforderung von Kindergeld bei unterbliebener Antragstellung im vorrangig für die Gewährung von Familienleistungen zuständigen Staat (FG)

Wurden im vorrangig zuständigen Staat Dänemark mangels Antragstellung Familienleistungen weder festgesetzt noch ausgezahlt, ist die deutsche Familienkasse nach dem Urteil des EuGH v. 25.4.2024 C-36/23, gehindert, die Kindergeldfestsetzung gegenüber dem Kindsvater aufzuheben und das Kindergeld zurückzufordern. Etwas anderes ergibt sich auch nicht im Hinblick auf eine mögliche Mitwirkungspflichtverletzung (Schleswig-Holsteinisches FG, Urteile v. 12.11.2025 - 5 K 31/24 und 5 K 32/24; Revisionen anhängig, BFH-Az. III R 51/25 sowie III R 52/25 ).

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Einkommensteuer //

Ertragsanteilsbesteuerung privater Leibrenten sowie Zulässigkeit der rückwirkenden Neuregelung des § 52 Abs. 28 S. 5 EStG (FG)

Rentenzahlungen, die auf einem begünstigten Versicherungsvertrag i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG 2004 beruhen, sind, soweit nicht die Kapitalauszahlung gewählt wird, nach § 52 Abs. 28 S. 5 EStG n.F. mit dem Ertragsanteil gemäß § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchs. bb EStG zu versteuern (Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil v. 7.10.2025 - 4 K 151/24; Revision anhängig, BFH-Az. VIII R 19/25).

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Einkommensteuer //

Parteispenden: Bis zu 1.650 € Steuervorteil ab 2026 (BVL)

Spenden und Mitgliedsbeiträge an anerkannte politische Parteien werden steuerlich künftig stärker gefördert. Wer 3.300 € spendet, kann seine Steuer um 1.650 € im Jahr senken – und zwar unabhängig vom persönlichen Steuersatz. Die Erhöhung gilt nach dem Steueränderungsgesetz 2025 erstmals für das Steuerjahr 2026. Hierauf macht der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BVL) aufmerksam.

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Umsatzsteuer //

Umsatzsteuer für Tiersehnen und Tiermägen (BFH)

Getrocknete und zerteilte Straußenmägen sind unabhängig von ihrer Genießbarkeit in Pos. 0504 der Kombinierten Nomenklatur (KN) einzureihen. Sie unterliegen nicht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz, weil Strauße nach der Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG nicht als Hausgeflügel gelten. Pferdesehnen, Straußenkniesehnen, Hirschsehnen und Straußensehnen unterliegen dann dem ermäßigten Umsatzsteuersatz, wenn sie als genießbare Schlachtnebenerzeugnisse angesprochen werden können. Sie sind genießbar, wenn sie aufgrund ihrer objektiven Merkmale und Eigenschaften zur menschlichen Ernährung geeignet sind (BFH, Urteil v. 20.1.2026 - VII R 19/24; veröffentlicht am 26.3.2026).

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Kirchensteuer //

Nachweis des Wiedereintritts in die Kirche (BFH)

An die Feststellungen des FG zu Bestand und Inhalt innerkirchlicher Bestimmungen ist der BFH als Revisionsinstanz wie an eine Tatsachenfeststellung gebunden (§ 155 Satz 1 FGO i. V. m. § 560 ZPO). Die Bindungswirkung entfällt, soweit die erstinstanzlichen Feststellungen auf einem nur kursorischen Überblick über die zu behandelnde Materie beruhen (BFH, Urteil v. 30.10.2025 - X R 28/22; veröffentlicht am 26.3.2026).

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Verfahrensrecht //

Zur vorschriftsmäßigen Besetzung eines Gerichts (BRAK)

Ein Richter, der in der mündlichen Verhandlung für eine nicht nur unerhebliche Zeit einschläft, ist abwesend, wenn er dadurch wesentlichen Vorgängen nicht mehr folgen kann, so dass das erkennende Gericht dann nicht mehr i.S. von § 119 Nr. 1 FGO vorschriftsmäßig besetzt ist. Auf einen entsprechenden Beschluss des BFH, der nicht zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt wurde (BFH, Beschluss v. 12.2.2026 - V B 64/24), weist die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) aktuell hin.

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Gesetzgebung //

Reform der privaten Altersvorsorge (hib)

Die von den Koalitionsfraktionen Union und SPD geplante Verbesserung der privaten Altersvorsorge ist am 25.3.2026 im Finanzausschuss des Bundestags noch in entscheidenden Punkten geändert worden. So soll das Vorsorgesparen über einen neu einzurichtenden Staatsfonds ermöglicht werden. Außerdem werden die Förderung für Geringverdiener erhöht, der Kostendeckel für die Anbieter von Finanzprodukten gesenkt und der Kreis der Begünstigten auf Selbständige ausgeweitet.

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