Vorteilsminderung bei Nutzung eines Dienstwagens
Der Nutzungsvorteil eines Arbeitnehmers aus der Privatnutzung eines Dienstwagens wird nicht durch vom Arbeitnehmer getragene Kosten gemindert, die auf Privatfahrten entfallen. Eine Minderung des Nutzungsvorteils tritt nur dann ein, wenn die Kosten, falls der Arbeitgeber sie getragen hätte, von der Abgeltungswirkung der 1 %-Regelung erfasst werden würden.