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Steuerrecht

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Abo EuGH //

Präklusion im Vorsteuervergütungsverfahren

Die (slowakische) Klägerin führte in Ungarn Ingenieurarbeiten an einem Kraftwerk durch. Die Vorsteuer aus den Eingangsleistungen machte sie im Vorsteuervergütungsverfahren geltend. Die ungarische Behörde richtete ein Auskunftsersuchen zur Erkundung des Sachverhalts an die Klägerin und forderte eine Reihe von Unterlagen an, die binnen Monatsfrist vorgelegt werden sollten. Die Klägerin reagierte zunächst nicht auf das Ersuchen. Daher stellte die ungarische Behörde das Verfahren ein. Hierauf legte die Klägerin Einspruch ein und legte zugleich alle angeforderten Unterlagen vor. Der Einspruch wurde zurückgewiesen: Die Vorlage neuer Beweise im Einspruchsverfahren sei nicht möglich, wenn der Einspruchsführer vor dem Erlass des erstinstanzlichen Bescheids Kenntnis von diesen Beweisen gehabt habe.

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Abo EuGH //

Begriff der festen Niederlassung

Die deutsche Klägerin und ihre rumänische Konzerngesellschaft fertigten und vertrieben Autositze. In einem zwischen beiden Gesellschaften abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag verpflichtete sich die Konzerngesellschaft zu Dienstleistungen der Verarbeitung von Polsterkomponenten sowie zu Hilfsdienstleistungen, wie z. B. der Lagerung und Verwaltung der Rohstoffe und Produkte, an denen die Klägerin während des gesamten Fertigungsprozesses das Eigentum behielt. Die Klägerin verfügte über eine rumänische Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer (MwSt-ID), unter der sie Gegenstände erwarb und an ihre Kunden lieferte. Für die von der Konzerngesellschaft an sie erbrachten Dienstleistungen verwendete sie ihre deutsche MwSt-ID. Die Konzerngesellschaft ging von einem Leistungsort in Deutschland aus und stellte Rechnungen ohne Steuerausweis aus. Die rumänischen Behörden meinten aber, dass die Klägerin in Rumänien über eine feste Niederlassung verfügte, so dass die Konzerngesellschaft rumänische Steuer hätte ausweisen müssen.

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Einkommensteuer //

Ermittlung der Tarifermäßigung und Verfassungsmäßigkeit des § 32c EStG (FG)

Es bestehen Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit von § 32c EStG. Bei der Anwendung von § 32c EStG ist das Abstellen auf die tarifliche Einkommensteuer auch dann nicht zu beanstanden, wenn diese bei der Steuerfestsetzung um kinderbedingte Freibeträge vermindert wurde, die im Rahmen der Berechnung der fiktiven tariflichen Einkommensteuer nicht zu berücksichtigen sind, weil die fiktiven Einkünfte zu einer hinreichenden Steuerfreistellung durch das Kindergeld führen (Niedersächsisches FG, Urteil v. 24.4.2024 - 4 K 6/24; vorläufig nicht rechtskräftig).

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Kindergeld //

Keine Bindung an eine den Verlust des Freizügigkeitsrechts feststellende Entscheidung der Ausländerbehörde (BFH)

Bei Kindergeldfestsetzungen für nach dem 31.7.2019 beginnende Zeiträume besteht eine uneingeschränkte Prüfungskompetenz der Familienkasse für die in § 62 Abs. 1a Satz 3 EStG vorausgesetzte Freizügigkeitsberechtigung des Anspruchstellers. Sie besteht auch dann, wenn die Ausländerbehörde den Verlust des Freizügigkeitsrechts gem. § 5 Abs. 4 des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern festgestellt hat. Der Bescheid der Ausländerbehörde entfaltet bei der Prüfung des Kindergeldanspruchs keine (echte) Tatbestandswirkung. Eine teleologische Reduktion des § 62 Abs. 1a Satz 4 EStG kommt nicht in Betracht (BFH, Urteil v. 25.4.2024 - III R 36/23, veröffentlicht am 27.6.2024 ).

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Abo Grunderwerbsteuer //

Mittelbare Anteilsvereinigung bei einer zwischengeschalteten Personengesellschaft ("RETT-Blocker") (BFH)

Bei einer zwischengeschalteten Personengesellschaft, die unmittelbar oder mittelbar an einer grundbesitzenden Gesellschaft beteiligt ist, ist als Anteil im Sinne von § 1 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 GrEStG - wie bei einer zwischengeschalteten Kapitalgesellschaft - die Beteiligung am Gesellschaftskapital und nicht die sachenrechtliche Beteiligung am Gesamthandsvermögen maßgebend (Anschluss an BFH, Urteil v. 27.9.2017 - II R 41/15, BFHE 260, 94, BStBl II 2018, 667: BFH, Urteil v. 28.2.2024 - II R 7/22; veröffentlicht am 27.6.2024).

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Lohnsteuer //

Behandlung der Aufwendungen für eine Feier des Arbeitgebers anlässlich einer Verabschiedung eines Arbeitnehmers (FG)

Veranstaltet ein Arbeitgeber anlässlich der Verabschiedung eines Arbeitnehmers einen Empfang, so ist entgegen R 19.3 Abs. 2 Nr. 3 LStR auch bei Überschreiten der Freigrenze von 110 € unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zu entscheiden, ob es sich um ein Fest des Arbeitgebers (betriebliche Veranstaltung) oder um ein privates Fest des Arbeitnehmers handelt (Niedersächsisches FG, Urteil v. 14.5.2024 - 8 K 66/22; Revision zugelassen).

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