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Verfahrensrecht //

Änderung bestandskräftiger ESt-Bescheide gem. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO im Fall der Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe (BFH)

Nach Art. 97 § 9 Abs. 5 EGAO kommt eine auf § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO gestützte Änderung eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids zum Zwecke der Zusammenveranlagung dann nicht mehr in Betracht, wenn die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in die Ehe nach dem 31.12.2019 erfolgt ist oder der Antrag auf Änderung des Bescheids erst nach dem 31.12.2020 gestellt wurde. Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Übergangsvorschrift des Art. 97 § 9 Abs. 5 EGAO bestehen nicht (BFH, Urteil v. 16.10.2025 - III R 18/23; veröffentlicht am 29.1.2026).

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Einkommensteuer //

Verfassungsmäßigkeit des Kriteriums der Haushaltszugehörigkeit beim Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten (BFH)

Der Senat ist nicht überzeugt, dass § 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 EStG insofern verfassungswidrig ist, als der Sonderausgabenabzug die Haushaltszugehörigkeit des Kindes voraussetzt (vgl. bereits BFH, Urteil v. 11.5.2023 - III R 9/22, BStBl II 2023, 861). Dies gilt auch, soweit die Betreuungsaufwendungen desjenigen Elternteils, der das Kind nicht in seinen Haushalt aufgenommen hat, nicht mehr durch den Freibetrag für den Betreuungs und Erziehungs oder Ausbildungsbedarf abgedeckt sind (BFH, Urteil v. 27.11.2025 - III R 8/23; veröffentlicht am 29.1.2026).

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Einkommensteuer //

Spendenabzug bei Zuwendungen an eine in der Schweiz ansässige Stiftung (BFH)

Die Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union wird nicht dadurch verletzt, dass die steuerliche Berücksichtigung einer Spende an eine in der Schweizerischen Eidgenossenschaft ansässige Stiftung den im Mitgliedstaat des Spenders geltenden nationalen Anforderungen unterworfen wird (BFH, Urteil v. 1.10.2025 - X R 20/22; veröffentlicht am 29.1.2026).

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Arbeitsrecht //

Anfechtung einer Betriebsratswahl (BAG)

Auch bei im Wesentlichen mit Hilfe einer App durchgeführter sog. Plattformarbeit kann für eine räumliche Einheit nur dann ein eigener Betriebsrat gewählt werden, wenn diese einen Betrieb oder selbstständigen Betriebsteil i. S. des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) darstellt. Das setzt eine eigene organisatorische Leitung oder ein Mindestmaß an organisatorischer Selbstständigkeit voraus (BAG, Beschlüsse v. 28.1.2026 – 7 ABR 23/24, 7 ABR 26/24 und 7 ABR 40/24).

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Verfahrensrecht //

Anforderungen an die Festsetzung eines Verspätungszuschlags im Jahr 2019 und Rechtscharakter der FAQ-Corona des BMF (BFH)

Die im Zuge der Corona-Pandemie für das Jahr 2019 durch Art. 97 § 36 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung gesetzlich verlängerten Fristen des § 149 Abs. 3 AO sind auch für die Festsetzung von Verspätungszuschlägen nach § 152 Abs. 2 Nr. 1 AO zu beachten. Die Fristverlängerung durch das Einführungsgesetz zur Abgabenordnung ist keine Fristverlängerung i. S. des § 152 Abs. 3 Nr. 1 AO (BFH, Urteil v. 30.7.2025 - X R 7/23; veröffentlicht am 29.1.2026).

Einkommensteuer //

Geldwerter Vorteil aus der privaten Nutzung eines Firmenfahrzeugs

Wird ein betriebliches Fahrzeug auch zur Privatnutzung durch den Arbeitgeber überlassen, ist der daraus resultierende Vorteil entweder nach der 1 %-Regelung oder nach der Fahrtenbuchmethode zu bewerten. Übernimmt der Arbeitnehmer einen Teil der fahrzeugbezogenen Kosten, mindert dies den Wert des geldwerten Vorteils aus der Nutzungsüberlassung, wenn bei einer hypothetischen Kostentragung durch den Arbeitgeber der daraus resultierende Nutzen von der Abgeltungswirkung der 1 %-Regelung erfasst wäre. Letztere umschließt aber grds. nicht die Überlassung eines Stellplatzes oder einer Garage, so dass dafür aufgewandte Kosten des Arbeitnehmers nicht zu einer Vorteilsminderung führen, wie der VI. Senat mit Urteil v. 9.9.2025 entschied.

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Gesetzgebung //

Gesetzentwurf zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts (BMJV)

Das Schiedsverfahrensrecht soll modernisiert werden. Künftig sollen Videoverhandlung und elektronische Schiedssprüche ausdrücklich zulässig sein. Außerdem soll es unter gewissen Umständen möglich werden, vor mit Schiedssachen befassten staatlichen Gerichten englische Dokumente einzureichen und Verfahren auf Englisch zu führen. Darüber hinaus soll die Veröffentlichung von schiedsrechtlichen Entscheidungen gefördert werden. Diese und weitere Änderungen sieht ein Gesetzentwurf vor, den das BMJV am 27.1.2026 veröffentlicht hat.

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