Akteneinsichtsrecht im Steuerrecht
Das Recht auf Akteneinsicht ist Ausfluss des verfassungsrechtlich garantierten Anspruchs auf rechtliches Gehör. Der Bereich des „Steuerwesens“ sieht allerdings kein einheitliches Recht auf Akteneinsicht vor. Was also gilt in Besteuerungs-, in Einspruchs- und in Finanzgerichtsverfahren?