Fokus: Wer haftet bei manipulierten Überweisungen und Datenschutzverstößen?
Das LG Koblenz hatte darüber zu urteilen, ob ein Werkunternehmer seinen Werklohn noch verlangen darf, wenn der Besteller aufgrund einer manipulierten E-Mail-Kommunikation auf ein fremdes Konto überweist. Gleichzeitig prüfte das Gericht Schadensersatzansprüche nach der DSGVO, die anschließend zu einer teilweisen Aufrechnung geführt haben (LG Koblenz, Urteil v. 26.3.2025 - 8 O 271/22).