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Gesetzgebung //

Erbschaft von mehr als 300 Wohnungen soll steuerfrei bleiben (hib)

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist in der 27. Sitzung des Finanzausschusses des Bundestags am 18.3.2026 mit einem Vorstoß zum Ende der Befreiung großer Immobilienbestände bei der Erbschaftssteuer gescheitert. Lediglich die Fraktion Die Linke stimmte dem Antrag der Grünen (BT-Drucks. 21/4456) zu, der ein Ende der "Steuerbefreiung bei Erbschaften und Schenkungen mit mehr als 300 Wohneinheiten" fordert.

Bilanzsteuerrecht //

BFH hebt die modifizierte Trennungstheorie für teilentgeltliche Buchwertübertragungen nach § 6 Abs. 5 EStG auf den Thron

Bei der teilentgeltlichen Übertragung betrieblicher Einzelwirtschaftsgüter im Anwendungsbereich des § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG ist der Gewinn nach dem BFH-Urteil v. 11.12.2025 - IV R 17/23 nicht nach der sog. strengen Trennungstheorie, sondern nach der sog. modifizierten Trennungstheorie mit anteiliger Zuordnung des Buchwerts bis zur Höhe des Teilentgelts zu ermitteln.

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Diese Woche online //

Mit dem Kanzlei-Check gut vorbereitet auf KI, Fachkräftemangel & Co.

Viele KMU befinden sich heute in einem der so viel beschworenen Umbrüche. Stichworte dazu sind u. a. Künstliche Intelligenz, Fachkräftemangel und demografische Strukturen. Was raten Steuerberater ihren gewerblichen Mandanten, wenn diese in einer Umbruchsituation sind? Der Hinweis lautet meistens: Stellt das Unternehmen selbstkritisch auf den Prüfstand und geht die Zukunftsaufgaben konzentriert und entschlossen an. Dieser Hinweis hat auch für die Steuerberatungskanzlei als Unternehmen seine Berechtigung. Zur Unterstützung dient der „Kanzlei-Check“ für Steuerberatungskanzleien.

Beruf //

KI in der Steuerberatung: Hinweise zur Anwendung in der Praxis

Setzen Berater künstliche Intelligenz (KI) ein, bietet ihnen dieser Einsatz neue und bisher ungeahnte Möglichkeiten. Durch den fachlich richtigen und datenschutzkonformen Einsatz kann ein erheblicher Wettbewerbsvorteil erlangt werden. Dies setzt jedoch voraus, dass KI bewusst im Kanzleialltag implementiert wird, die bisherigen und zu erwartenden Vorgaben zur Nutzung von KI eingehalten werden und das erforderliche Wissen zu ihrer sicheren Nutzung durch gezielte Schulungen aller Kanzleiangehörigen vermittelt wird.

Arbeitsrecht //

Paarvergleich als Grundlage einer Entgeltgleichheitsklage ausreichend

Während der deutsche Gesetzgeber noch an der Umsetzung der sog. Entgelttransparenzrichtlinie feilt, die bis zum Juni 2026 erfolgen muss, schafft das Bundesarbeitsgericht bereits Fakten. Mit der Abkehr vom Durchschnittsvergleich hin zum „Spitzenverdiener-Maßstab“ (vgl. BAG, Urteil v. 23.10.2025 - 8 AZR 300/24, QAAAK-08190) antizipiert das Gericht nicht nur den Geist der europäischen Vorgaben, sondern verschärft die Haftungsrisiken für Arbeitgeber, noch bevor die neuen Transparenzpflichten überhaupt im Bundesgesetzblatt stehen.

Fokus //

Fokus: E-Mails als Handels- und Geschäftsbriefe – ab wann Vorlagepflicht?

Der BFH hatte über folgenden Sachverhalt zu urteilen: Muss eine Steuerpflichtige E-Mails als Handels- und Geschäftsbriefe vorlegen und muss ein „Gesamtjournal“ über sämtlichen E-Mail-Verkehr erstellt und vorgelegt werden? Lesen Sie im Folgenden, welche Pflichten die Steuerpflichtige treffen und welche nicht (BFH, Beschluss v. 30.4.2025 - XI R 15/23, BStBl 2025 II S. 763, LAAAJ-99915).

Steuerrecht //

Steuerliche Aspekte der Strafhaft

Überblick über die verfahrensrechtlichen Mitwirkungsobliegenheiten und das Besteuerungsverfahren während des Strafvollzugs

Maßnahmen des Strafvollzugs greifen tief in die persönliche Freiheit der Betroffenen ein. Gleichwohl entziehen sie sich nicht der Einbindung in die allgemeine Rechtsordnung. Dies gilt in gleicher Weise für das Steuerrecht. Entsprechende Fragen stellen sich daher auch im Zusammenhang mit einer Strafhaft.

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Umsatzsteuer //

Keine Geschäftsveräußerung bei Betriebsfortführung durch einen Pächter (BFH)

Die für die Geschäftsveräußerung i. S. des § 1 Abs. 1a Satz 1 UStG notwendige Absicht zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit muss bei einer mehrfachen Übertragung nicht beim Zwischenerwerber, sondern beim Letzterwerber vorliegen. Nutzt der Erwerber das übertragene Vermögen nicht wie zuvor der Veräußerer für eine eigene unternehmerische Tätigkeit, sondern verpachtet er dieses, kann für die bei einer Geschäftsveräußerung notwendige Fortführung der Unternehmenstätigkeit nicht auf den Pächter abgestellt werden (BFH, Urteil v. 13.11.2025 - V R 3/23; veröffentlicht am 19.3.2026).

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Einkommensteuer //

Mitunternehmerrisiko eines stillen Gesellschafters (BFH)

Mitunternehmerrisiko bedeutet gesellschaftsrechtliche oder eine dieser wirtschaftlich vergleichbare Teilnahme am Erfolg und Misserfolg eines gewerblichen Unternehmens. Dieses Risiko wird regelmäßig durch Beteiligung an Gewinn und Verlust sowie an den stillen Reserven des Anlagevermögens einschließlich eines Geschäftswerts vermittelt. Erforderlich ist ein Gesellschafterbeitrag, durch den das Vermögen des Gesellschafters belastet werden kann. Demgegenüber reicht der bloße Verzicht auf eine spätere Gewinnbeteiligung nicht aus (Bestätigung der Rechtsprechung). Ebenso wenig reicht es für ein (schwach ausgeprägtes) Mitunternehmerrisiko aus, wenn ohne Verlustbeteiligung und Nachschusspflicht für den stillen Gesellschafter allein das Risiko besteht, dass er keine Gewinnbeteiligung erhält und damit seine als Einlageleistung versprochenen Dienstleistungen und etwaige Kosten vergeblich aufgewendet hat (BFH, Urteil v. 13.11.2025 - IV R 24/23; veröffentlicht am 19.3.2026).

Nachhaltigkeit/Wirtschaftsprüfung //

Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen mit begrenzter Sicherheit

Prüfer, Prüfungshandlungen und Prüfungsvermerke – eine empirische Untersuchung

Der Beitrag untersucht Prüfungen von Nachhaltigkeitsinformationen mit begrenzter Sicherheit bei HDAX-Unternehmen 2024: Wer die Prüfungen durchführt, welche Standards (ISAE 3000 Rev.) und Prüfungshandlungen angewendet werden und wie dies im Prüfungsvermerk berichtet wird.

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Umsatzsteuer //

Übertragung von Anlagen eines Solarparks an verschiedene Erwerber bei Fortführung der Stromeinspeisung keine Geschäftsveräußerung (BFH)

Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen i. S. des § 1 Abs. 1a UStG liegt nicht vor, wenn der Unternehmer mehrere - hier zehn - Teile eines von ihm betriebenen Solarparks an jeweils einzelne Erwerber veräußert und auch nach der Übertragung dieser Teilanlagen seine wirtschaftliche Tätigkeit fortführt, indem er den dort erzeugten Strom - wie zuvor - als "Anlagenbetreiber" in das Netz einspeist und hierfür unverändert die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz vorgesehene Vergütung vereinnahmt (BFH, Urteil v. 13.11.2025 - V R 32/24; veröffentlicht am 19.3.2026).

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Energiesteuer //

EuGH-Vorlage zur Bedeutung des vereinfachten Begleitdokuments für die Steuerentlastung für in einen anderen Mitgliedstaat beförderte Energieerzeugnisse (BFH)

Seitens des BFH bestehen Zweifel, ob das Unionsrecht es zulässt, dass ein Entlastungsanspruch (Erstattung von Energiesteuer) in Deutschland allein deswegen ausscheidet, weil vor der Beförderung kein vereinfachtes Begleitdokument erstellt wurde. Der BFH hat daher ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet (BFH, Beschluss v. 9.12.2025 - VII R 19/23; veröffentlicht am 19.3.2026).

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Grundsteuer/Bewertung //

Dauernutzungsrecht als wirtschaftliche Einheit nach dem BewG (BFH)

Ein Dauernutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 WEG kann als Grundvermögen i. S. des Bewertungsgesetzes gelten, wenn der Nutzungsberechtigte statt des Eigentümers die Kosten der Anschaffung oder Herstellung eines von ihm selbst genutzten Wirtschaftsguts trägt und ihm auf Dauer, nämlich für die voraussichtliche Nutzungsdauer, Substanz und Ertrag des Wirtschaftsguts wirtschaftlich zustehen (BFH, Urteil v. 27.10.2025 - II R 36/22; veröffentlicht am 19.3.2026).

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Einkommensteuer //

Gewinngrenze bei Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags nach § 7g EStG (BFH)

Unter dem Begriff "Gewinn" in § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG ist der steuerliche Gewinn i. S. von § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG zu verstehen. Bei der Prüfung, ob die Gewinngrenze überschritten wird, sind deshalb auch außerbilanzielle Korrekturen zu berücksichtigen. Das betrifft auch die nach § 4 Abs. 5b EStG hinzuzurechnende Gewerbesteuer (BFH, Urteil v. 1.10.2025 - X R 16, 17/23; veröffentlicht am 19.3.2026).

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