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Editorial //

Wird der EuGH überprüfen?

Es ist noch nicht lange her, da wurde die grundsätzliche Zuständigkeit in Mehrwertsteuersachen innerhalb der EU-Gerichte vom EuGH auf das EuG übertragen (VO (EU) 2024/2019 v. 11.4.2024, ABl L 2024/2019; vgl. Streit, NWB 38/2024 S. 2606). Die Zuständigkeitsübertragung betrifft Vorabentscheidungsersuchen nationaler Gerichte (Art. 267 AEUV) seit dem 1.10.2024. Nun macht das EuG mit einer sehr bemerkenswerten Entscheidung – eine seiner ersten nach der Zuständigkeitsübertragung – auf sich aufmerksam (Urteil v. 11.2.2026 - T-689/24 „Dyrektor Krajowej Informacji Skarbowej“). Es geht um die zentrale Frage, für welchen Besteuerungszeitraum ein Unternehmer den Vorsteuerabzug vornehmen kann: Dem Steuerpflichtigen ging die Rechnung über den Ankauf von Strom und Gas erst in dem Besteuerungszeitraum zu, der auf den des Leistungsbezugs folgte, lag ihm im Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung jedoch vor. Der Steuerpflichtige begehrte den Vorsteuerabzug bereits für den Zeitraum des Leistungsbezugs. Das EuG gab dem Steuerpflichtigen Recht: Mit großer Klarheit unterscheidet das EuG zwischen den materiellen Voraussetzungen (Leistungsbezug für das Unternehmen und entsprechende vorsteuerunschädliche Verwendung) und den formellen Voraussetzungen (Zugang der Rechnung) des Vorsteuerabzugs. Dem Leistungsempfänger steht der Vorsteuerabzug für den Besteuerungszeitraum zu (in diese Voranmeldung gehört der Vorsteuerabzug), in dem die materiellen Voraussetzungen erfüllt sind. Dieses Recht darf der Unternehmer allerdings erst dann tatsächlich ausüben, wenn ihm (bei Abgabe der Erklärung) eine ordnungsgemäße Eingangsrechnung vorliegt. Die Entscheidung des EuG überzeugt (vgl. dahingehend bereits von Streit/Streit, MwStR 2019 S. 13, 15 f.).

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Nachhaltigkeitsberichterstattung //

Neues Tool unterstützt KMU bei der Erstellung von VSME-Berichten (BMWE)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) haben am 2.3.2026 ein neues, digitales Tool vorgestellt, das Unternehmen die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten deutlich vereinfachen soll. Das Tool basiert auf dem freiwilligen Berichtsstandard für kleine und mittlere Unternehmen "Voluntary Standard for Small and Mediumsized Enterprises" (VSME) und soll eine effiziente, bürokratiearme Berichterstattung ermöglichen.

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Gewerbesteuer //

Verfassungskonforme Auslegung von § 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG (FG)

§ 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG ist nicht verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass eine vermögensverwaltende Personengesellschaft, die gewerbliche Einkünfte i. S. des § 15 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 Alt. 2 EStG erzielt, nicht als der Gewerbesteuer unterliegender Gewerbebetrieb anzusehen ist, wenn sie auch ohne gewerbliche Beteiligungseinkünfte als gewerblich geprägte Personengesellschaft (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG) gewerbliche Einkünfte erzielen würde (FG Münster, Urteil v. 17.2.2026 - 15 K 1605/24 G; Revision zugelassen).

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Berufsrecht //

Aufruf zur Prüfung des Handlungsbedarfs beim beSt (BStBK)

Im EGVP-Nachrichtenverkehr wurde kurzfristig eine Aktualisierung einer zentralen technischen Komponente (sogenanntes VAS-Zertifikat) angekündigt. Dieser Wechsel erfolgte aufgrund externer Entscheidung ohne vorherige Information und Abstimmung mit der BStBK und ihrem technischen Dienstleister. Da den angebunden Fachsoftware-Herstellern dadurch eventuell nicht ausreichend Zeit bleibt, ihre Software entsprechend anzupassen, kann es bei Nutzern des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) zu Einschränkungen kommen. Hierüber informiert die BStBK.

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Reiserecht //

Neue Vorschriften zum Schutz von Pauschalurlaubern (EP)

Das Europäische Parlament (EP) hat am 12.3.2026 überarbeitete Vorschriften für Pauschalreisen und einen verbesserten Schutz für Urlauber beschlossen. Die aktualisierte Richtlinie, über die bereits eine Einigung mit den EU-Mitgliedstaaten erzielt wurde, präzisiert, welche Reisen und Dienstleistungen als Pauschalreise betrachtet werden können. Sie legt zudem Regeln für die Verwendung von Gutscheinen und die Bedingungen fest, unter denen Kunden ihre Reise kostenlos stornieren können.

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Verfahrensrecht //

Zur formellen Satzungsmäßigkeit (BFH)

Materielle Fehler i. S. des § 60a Abs. 5 Satz 1 AO sind Fehler im Feststellungsbescheid nach § 60a Abs. 1 AO, die allein die formelle Satzungsmäßigkeit betreffen. Juristische Personen des öffentlichen Rechts, die im hoheitlichen Bereich steuerbegünstigte Zwecke verwirklichen, fallen nicht als leistungsempfangende Körperschaften in den Anwendungsbereich des § 57 Abs. 3 AO (BFH, Urteil v. 20.11.2025 - V R 23/23; veröffentlicht am 12.3.2026).

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Körperschaftsteuer //

Inhalt der Bescheinigung nach § 27 Abs. 3 Satz 1 KStG bei Übernahme einer dauerdefizitären Tätigkeit für die Trägerkörperschaft durch einen BgA (BFH)

Die Angabe eines Zahlungstags für eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA), die in der Übernahme einer verlustbringenden Tätigkeit durch einen Betrieb gewerblicher Art (BgA) für die Trägerkörperschaft besteht, ist in einer Bescheinigung gemäß § 27 Abs. 7 i.V.m. Abs. 3 KStG entbehrlich (BFH, Urteil v. 20.1.2026 - VIII R 39/23; veröffentlicht am 12.3.2026).

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Gesetzgebung //

Gesetzentwurf zu Änderungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe (Bundesregierung)

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe“ vorgelegt (BT-Drucks. 21/4298). Ziel des Entwurfs ist es vor allem, Regelungen in verschiedenen Berufsgesetzen – u.a. der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz - zu vereinheitlichen und zu modernisieren.

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Umsatzsteuer //

Auslagerung des Spielbetriebs durch einen Sportverein (BFH)

Überträgt ein Sportverein die Durchführung eines Spielbetriebs und die Erbringung der damit verbundenen entgeltlichen Leistungen auf eine von ihm gegründete GmbH zur Vermeidung eines mit dem Spielbetrieb verbundenen Haftungsrisikos, führt die unentgeltliche Überlassung einer Stadiontribüne und einer Flutlichtanlage nicht zu einer Entnahmebesteuerung nach § 3 Abs. 9a UStG, aber gleichwohl zu einer Änderung der Verhältnisse i. S. des § 15a UStG (BFH, Urteil v. 6.11.2025 - V R 36/23; veröffentlicht am 12.3.2026).

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