Werbungskosten für einen Umzug wegen Einrichtung eines Arbeitszimmers
Nach dem BFH-Urteil vom 5.2.2025 sind Aufwendungen des Stpfl. für einen Umzug in eine andere Wohnung, um dort (erstmals) ein Arbeitszimmer einzurichten, nicht als Werbungskosten abzugsfähig.