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Einkommensteuer/Verfahrensrecht | Thesaurierungsbegünstigung: Berücksichtigung von gesonderten Feststellungen nach § 34a Abs. 10 Satz 1 EStG (BFH)
Für die Prüfung der
Thesaurierungsbegünstigung gem.
§ 34a Abs. 1
EStG hat das Finanzgericht, soweit die damit
zusammenhängenden Einkünfte vom Lage-/Betriebsfinanzamt i. S. des
§ 18 Abs. 1
AO nach
§ 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO gesondert
festgestellt worden sind, im Einzelfall festzustellen, ob vom
Lage-/Betriebsfinanzamt auch ein Feststellungsbescheid über die maßgeblichen
Besteuerungsgrundlagen gem.
§ 34a Abs.
10 Satz 1 EStG erlassen worden ist
(; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Sind in dem zu versteuernden Einkommen nicht entnommene Gewinne aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 EStG) i. S. des § 34a Abs. 2 EStG enthalten, ist nach § 34a Abs. 1 Satz 1 EStG die Einkommensteuer für diese Gewinne auf Antrag des Steuerpflichtigen ganz oder teilweise mit einem Steuersatz von 28,25 % zu berechnen; die...