Gesetzgebung | Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen (hib)
Die Bundesnetzagentur soll bei
kurzfristigen Vermietungen über Plattformen wie Airbnb oder Booking.com zur
zentralen digitalen Zugangsstelle werden und so den automatisierten digitalen
Datenaustausch zwischen Online-Plattformen, Behörden und Statistikämtern
ermöglichen. So sieht es ein Entwurf der Bundesregierung für ein
Kurzzeitvermietungs-Datenaustausch-Gesetz (KVDG,
BT-Drucks. 21/3484) vor.
Mit dem Vorhaben soll die EU-Verordnung (EU) 2024/1028 über den Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen von Unterkünften, die ab dem gilt, in nationales Recht umgesetzt werden.
Mit dem KVDG ist auch vorgesehen, die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur für die Durchsetzung von Diskriminierungsverboten zu stärken und zu vereinheitlichen. Damit wird sie nach dem Willen der Bundesregierung zur bundesweit zentralen Durchsetzungsbehörde für die Pflichten der Online-Plattformen unter anderem nach der Geoblocking-Verordnung. Diese soll der Diskriminierung bei Online-Käufen aufgrund von Staatsangehörigkeit, Wohnort oder Ort der Niederlassung innerhalb des Binnenmarkts einen Riegel vorschieben.
Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 7/2026
Fundstelle(n):
XAAAK-07719