Abo Sozialversicherungsrecht //

Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Gesellschaftern und Geschäftsführern einer GmbH

Ein sehr teures und ärgerliches Thema führt seit Jahren immer wieder zu mitunter horrenden Beitragsbescheiden im Rahmen von Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) – die Fehlbeurteilung der Mitarbeit eines Gesellschafters oder Geschäftsführers einer GmbH. Gerade bei kleineren und Familiengesellschaften wird immer noch (oft zu Unrecht) sozialversicherungsfrei abgerechnet. Diese Sozialversicherungsfreiheit ist jedoch nur in sehr engen Grenzen rechtlich möglich – wie so viele Urteile der Sozialgerichte verdeutlichen. Der folgende Beitrag soll einen schnellen Überblick darüber verschaffen, wann die Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH diesen berühmten beherrschenden Einfluss auf die Geschicke der Gesellschaft haben und damit sozialversicherungsfrei sind und wann nicht.

Abo Körperschaftsteuer //

Systematik der Spartenrechnung und BFH-Urteil v. 14.3.2024 - V R 51/20

Gemäß § 8 Abs. 9 KStG kommt es bei Eigengesellschaften der juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die Dauerverlustgeschäfte betreiben, zu einer Durchbrechung der Einheitlichkeit der betrieblichen Sphäre. Die Rechtsfolge ist die Ermittlung getrennter Einkünfte (je Sparte ein Gesamtbetrag der Einkünfte) und ein Verlustausgleichsverbot der Sparten untereinander. Der BFH hat mit Urteil v. 14.3.2024 - V R 51/20 ( MAAAJ-70395) hierzu einige Zweifelsfragen geklärt, aber auch neue aufgeworfen.

Abo Gesetzgebung //

JStG 2024: Änderungen im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht

Mit Art. 34 des Jahressteuergesetzes 2024 v. 2.12.2024 (BGBl 2024 I Nr. 387) wird das ErbStG für Erwerbe nach dem 31.12.2024 weiterentwickelt. Neben der Erhöhung der Erbfallkostenpauschale und der Neustrukturierung des Abzugsverbots bzw. Teilabzugsverbots für Schulden und Lasten erfolgen Anpassungen unter Einbeziehung von Drittstaatenregelungen zwecks Umsetzung der einschlägigen EuGH-Rechtsprechung.

Abo Lohnsteuer //

Reisekosten – Überblick über die wesentlichen Regelungen

Dienstliche Reisen haben weiterhin eine große Bedeutung in den Unternehmen und für Arbeitgeber. Die Abrechnungen sind weiter komplex. Mit der Reform 2014 wurden Regelungen geschaffen, die seit vielen Jahren Bestand haben und auch von der Rechtsprechung bestätigt werden. Gravierende Anpassungen waren nicht nötig. Seit der Reform wurden die Verpflegungspauschalen angepasst und das BMF-Schreiben für die steuerliche Behandlung der Reisekosten im Jahr 2022 überarbeitet. Zuletzt wurden mit dem BMF-Schreiben vom 2.12.2024 (IV C 5 - S 2353/19/10010 :006) die Verpflegungspauschalen im Ausland für das Jahr 2025 angepasst. Grundlegende Änderungen waren aber nicht notwendig und stehen auch nicht bevor. Dennoch lohnt es sich, sich regelmäßig einen Überblick über die wesentlichen Regelungen zu verschaffen.

Abo Lohnsteuer //

Lohnsteuerpauschalierung bei Betriebsveranstaltungen – Auswirkungen des BFH-Urteils vom 27.3.2024

Das Bundesfinanzhof sorgt mit seinem Urteil vom 27.3.2024 (VI R 5/22) für Klarheit bei der Frage, ob Betriebsveranstaltungen, die nicht allen Betriebsangehörigen offenstehen, der Lohnsteuerpauschalierung unterliegen können. Das Urteil revidiert die bisherige Rechtsauffassung, die eine allgemeine Zugänglichkeit zur Betriebsveranstaltung als zwingende Voraussetzung ansah. Dieser Beitrag beleuchtet die wesentlichen Inhalte des Urteils, seine Bedeutung für die Praxis sowie die sich daraus ergebenden Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber.

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Abo Verfahrensrecht //

Zur Reichweite der Überprüfungsbefugnis einer Behörde im Einspruchsverfahren (BFH)

Wird ein Steuerbescheid über Alkopopsteuer mit dem Einspruch angefochten, ist die Überprüfungsbefugnis der Behörde gemäß § 367 Abs. 2 Satz 1 AO auf den im Steuerbescheid angegebenen Lebenssachverhalt beschränkt, sodass die Festsetzung der Alkopopsteuer nicht nachträglich auf einen anderen Lebenssachverhalt gestützt werden darf (BFH, Urteil v. 17.9.2024 - VII R 3/22; veröffentlicht am 9.1.2025).

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Abo Energiesteuer //

Kein dual-use bei Ausnutzung der Transporteigenschaft von Rauchgas aus der Verbrennung von Erdgas (BFH)

Die Verbrennung von Erdgas hat neben dem Verheizen keinen zweiten Verwendungszweck im Sinne von § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d EnergieStG, wenn das durch das Verheizen von Erdgas entstehende Rauchgas zwar passgenau in den weiteren Produktionsprozess eingebunden ist, dafür aber allein die dem Rauchgas immanente Transporteigenschaft ausgenutzt wird (BFH, Urteil v. 12.11.2024 - VII R 38/22; veröffentlicht am 9.1.2025).

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Abo Einkommensteuer //

Erstattung der Steuerzahlung für einen Verdienstausfallschaden ist steuerpflichtig (BFH)

Der einem Steuerpflichtigen zu gewährende Ersatz eines Verdienstausfallschadens führt auch in Höhe der hierauf entfallenden Einkommensteuer zu steuerbaren Einkünften gemäß § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG. Die erst in einem späteren VZ vom Schädiger erstattete Steuerlast auf den Verdienstausfallschaden hat zur Folge, dass keine für eine tarifermäßigte Besteuerung gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG erforderliche Zusammenballung von Einkünften vorliegt (BFH, Urteil v. 15.10.2024 - IX R 5/23; veröffentlicht am 9.1.2025).

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Abo Einkommensteuer //

Feststellung der Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Sanierungserträgen (BFH)

Für die erforderliche Feststellung der Sanierungseignung enthält das Gesetz keine feste Beweisregel dahingehend, dass ein bestimmtes Kriterium, aus dem die Sanierungseignung abgeleitet werden kann, unbedingt vorliegen müsste. Wesentliche Indizien für das Bestehen von Sanierungseignung sind u.a. das Vorliegen eines nachvollziehbaren und prüfbaren Sanierungskonzepts oder ein rückblickend erfolgreicher Abschluss der Sanierung (BFH, Beschluss v. 9.8.2024 - X B 94/23; nachträglich zur Veröffentlichung bestimmt am 9.1.2025).

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Schenkungsteuer //

Steuerfreie Wertverschiebungen bis zur Einführung des § 7 Abs. 9 ErbStG (FG)

Eine disquotale Einlage in die Kapitalrücklage einer KGaA stellt keine Schenkung an den persönlich haftenden Gesellschafter dar (Bestätigung von FG Hamburg, Urteil v. 11.7.2023 - 3 K 188/21, EFG 2023, 1466). § 7 Abs. 9 ErbStG ist nicht rückwirkend anwendbar und findet daher nur auf Sachverhalte Anwendung, die nach Inkrafttreten der Norm verwirklicht worden sind (FG Hamburg, Urteil v. 15.10.2024 - 3 K 134/22; Revision anhängig, BFH-Az. II R 32/24).

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