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Abo Umwandlungssteuerrecht //

Die Missbrauchsverhinderungsvorschrift nach § 18 Abs. 3 UmwStG

Die Missbrauchsverhinderungsvorschrift des § 18 Abs. 3 UmwStG stellt eine besonders haftungsträchtige Vorschrift im Rahmen von Umwandlungen nach dem UmwG dar. Es bestehen zahlreiche Auslegungs- und Abgrenzungsfragen, die dem Entwurf (BMF, Schreiben v. 11.10.2023, MAAAJ-50190) zufolge jedoch auch in dem neuen Umwandlungssteuererlass 2023 offen bleiben werden. Der BFH hat nun dem Sinn und Zweck der Vorschrift entsprechend eine wichtige Klarstellung vorgenommen (BFH, Urteil v. 14.3.2024 - IV R 20/21,  UAAAJ-66215).

Editorial //

Tarifermäßigung für Landwirte

Nur zur Erinnerung: Mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (BGBl 2019 I S. 2451) wurde § 32c EStG als Tarifermäßigung bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft in das EStG eingefügt und trat mit Zustimmung der EU-Kommission am 30.1.2020 rückwirkend für die Jahre ab 2014 in Kraft. Nach dieser Vorschrift unterliegen die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft einer Tarifglättung, indem für einen sog. Betrachtungszeitraum von drei aufeinander folgenden Jahren ein Durchschnittsgewinn und die darauf entfallende fiktive Einkommensteuer ermittelt wird. Ein die tarifliche Einkommensteuer unterschreitender Betrag mindert dann die Tarifsteuer des jeweils dritten VZ des Betrachtungszeitraums.

Abo Umsatzsteuer //

BFH: Nur eingeschränkte Steuerfreiheit für Vermittlungsumsätze

Mit einem Urteil v. 18.1.2024 - V R 4/22 ( VAAAJ-69291) hat der BFH zur umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung von Vermittlungsleistungen Stellung genommen. Das Urteil erging zwar zu einem, durchaus als exotisch zu bezeichnenden Tätigkeitsbereich – den Geschäften eines Klarierungsagenten –, dennoch könnte es darüber hinaus von Bedeutung sein. Denn Vermittlungsleistungen sind in allen Wirtschaftsbereichen üblich und die Steuerbefreiung bestimmter Vermittlungsverträge bzw. der hierunter erbrachten Leistungen könnte nunmehr fraglich erscheinen.

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Abo Körperschaft-/Gewerbesteuer //

Spartenrechnung i. S. des § 8 Abs. 9 KStG (BFH)

Der Körperschaftsteuerfestsetzung kommt gem. § 10d Abs. 4 Satz 4 EStG i. V. m. § 8 Abs. 9 Satz 8 Halbsatz 2 KStG Bindungswirkung zu. Auf § 8 Abs. 9 Satz 8 Halbsatz 1 KStG beruhende Feststellungsbescheide sind daher hinsichtlich der Höhe des verbleibenden negativen Gesamtbetrags der Einkünfte und dessen Zuordnung zu den Sparten i. S. des § 8 Abs. 9 Satz 1 und 3 Halbsatz 1 KStG einer gerichtlichen Überprüfung auf ihre materielle Richtigkeit hin entzogen. Die Gleichartigkeit i. S. von § 8 Abs. 9 Satz 3 Halbsatz 1 KStG ist tätigkeitsbezogen auszulegen, so dass die Voraussetzungen von § 4 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 und 3 KStG ohne Bedeutung sind (BFH, Urteil v. 14.3.2024 - V R 51/20; veröffentlicht am 4.7.2024).

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Abo Einkommensteuer //

Zufluss nicht ausgezahlter Tantiemen bei beherrschendem Gesellschafter-Geschäftsführer (BFH)

Einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer fließen Einnahmen aus Tantiemeforderungen gegen seine Kapitalgesellschaft bereits bei Fälligkeit zu. Fällig wird der Tantiemeanspruch mit der Feststellung des Jahresabschlusses, sofern die Vertragsparteien nicht zivilrechtlich wirksam und fremdüblich eine andere Fälligkeit im Anstellungsvertrag vereinbart haben (BFH, Urteil v. 5.6.2024 - VI R 20/22; veröffentlicht am 4.7.2024).

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Abo Verfahrensrecht //

Anspruch auf Akteneinsicht nach bestandskräftiger Veranlagung (BFH)

Die Einsichtnahme in Steuerakten nach Durchführung des Besteuerungsverfahrens ist ausgeschlossen, wenn der Steuerpflichtige hiermit steuerverfahrensfremde Zwecke verfolgen will, wie z. B. die Prüfung eines Schadenersatzanspruchs gegen seinen Steuerberater. Hiervon unberührt bleibt ein Auskunftsanspruch über die Verarbeitung personenbezogener Daten nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO (BFH, Urteil v. 7.5.2024 - IX R 21/22, veröffentlicht am 4.7.2024).

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Abo Verfahrensrecht //

Korrektur bestandskräftiger Bescheide nach Außenprüfung (BFH)

Die Art und Weise, in der der Steuerpflichtige seine Aufzeichnungen geführt hat, ist eine Tatsache i. S. des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO. Dies gilt im Fall der Einnahmenüberschussrechnung nicht nur für Aufzeichnungen über den Wareneingang gem. § 143 AO, sondern ebenso für sonstige Aufzeichnungen und die übrige Belegsammlung (BFH, Urteil v. 6.5.2024 - III R 14/22; veröffentlicht am 4.7.2024).

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Einkommensteuer //

Unentgeltliche Übertragung eigener Anteile auf den Alleingesellschafter als verdeckte Gewinnausschüttung (FG)

Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt vor, wenn eine GmbH ihrem Alleingesellschafter außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung einen von ihr als eigene Anteile gehaltenen Geschäftsanteil unentgeltlich zuwendet, wohingegen ein fremder Dritter hierfür einen – im Streitfall am Markt unstreitig erzielbaren – Kaufpreis hätte zahlen müssen (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 1.3.2024 - 5 K 2301/21, Revision nicht zugelassen).

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