Abo Fokus //

Fokus: Löschungsanspruch einer Bewertung auf einem Arbeitgeber-Bewertungsportal

Das OLG Hamburg hatte über Folgendes zu entscheiden: Kann ein auf einem Arbeitgeber-Bewertungsportal bewerteter Arbeitgeber die Löschung einer Bewertung verlangen, wenn vom Portalbetreiber die Individualisierung eines Urhebers einer Bewertung nicht erfolgt und damit das Vorliegen eines geschäftlichen Kontaktes zu dem Urheber nicht überprüft werden kann (OLG Hamburg, Beschluss v. 8.2.2024 - 7 W 11/24, VAAAJ-70687)?

Abo Mietrecht //

Aktuelles und Wissenswertes zur Mietsicherheit in der Wohnraummiete

Sowohl im preisfreien wie auch im preisgebundenen Wohnungsbau ist die Vereinbarung einer Sicherheitsleistung („Kaution“) zulässig. Da der Vermieter dem Mieter einen Gegenstand von erheblichem Wert zum Gebrauch überlässt und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Mieters sich über die ganze Mietzeit durchaus verändern kann, ist die Vereinbarung sinnvoll. Hinzu kommt, dass der Mieter u. U. mit der Mietsache pfleglicher umgeht, wenn er am Ende seine Sicherheit zurückhaben möchte. Um keine bösen Überraschungen zu erleben, sollte der Vermieter allerdings einige Regeln einhalten.

Abo Panorama //

Das BEG IV nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens

Der Bundesrat hat am 18.10.2024 dem „Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie“ (BEG IV, BR-Drucks. 474/24) zugestimmt. Der Bundestag hatte das Gesetz am 26.9.2024 in der vom Rechtsauschuss empfohlenen Fassung (BT-Drucks. 20/13015) verabschiedet. Es kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Danach tritt das BEG IV im Wesentlichen am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals, also am 1.1.2025, in Kraft.

Editorial //

Elterngerechtes Steuerrecht?

Außerhalb von Fachdiensten auch in der allgemeinen Presse aufgegriffen zu werden, gelingt keineswegs jeder vom BFH veröffentlichten Entscheidung. Beim Urteil III R 1/22 v. 10.7.2024 indes war dies so, wohl, weil der Fall die Lebenswirklichkeit zahlreicher Bundesbürger berührt. Gestritten wurde um die steuerliche Entlastung bei getrennten Eltern, die das sog. paritätische Wechselmodell praktizieren. Der gegen das Finanzamt klagende Vater begehrte den Abzug des einfachen Kinderfreibetrags nach § 32 Abs. 6 Satz 1 EStG, von in § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG geregelten Kinderbetreuungskosten und eines Entlastungsbetrags für Alleinerziehende gem. § 24b EStG. Letztlich wurde all dies abgelehnt. Herausgegriffen sei hier der Entlastungbetrag. Ihn können – nach aktueller Regelung bei einem Kind in Höhe von 4.260 € im Kalenderjahr – alleinstehende Steuerpflichtige von der Summe der Einkünfte abziehen, wenn zu ihrem Haushalt ein Kind gehört, für das ihnen ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld zusteht. Die Haushaltszugehörigkeit wird nach der Meldung in der Wohnung bestimmt. Im Streitfall indes war der Sohn bei Mutter und Vater gemeldet; er wechselte wochenweise zwischen beiden Haushalten. Naheliegend wäre bei einer solchen Konstellation, den Entlastungsbetrag aufzuteilen, was aber – so die Crux – im Gesetz schlicht nicht vorgesehen ist. Der BFH verwies deshalb darauf, dass für die Entscheidung, wem der Betrag zusteht, analog § 64 Abs. 2 Satz 2 EStG grundsätzlich vorrangig den Berechtigten die Bestimmung zu überlassen ist. Treffen sie keine Vereinbarung, steht der Betrag demjenigen zu, an den das Kindergeld gezahlt wird (vgl. § 24b Abs. 1 Satz 3 EStG) – im Urteilsfall war dies die Mutter.

Abo Internationales Steuerrecht //

Steuerrisiken im Konzern unter besonderer Berücksichtigung von Holdingkosten

Steuerrisiken können durch Fehler entstehen oder aufgrund einer unklaren Rechtslage. Auch sind Reputationsrisiken möglich, wenn aggressive Steuergestaltungen zwar rechtlich zulässig sind, jedoch zu einer Prangerisierung dieser Unternehmen führen. Bei internationalen Konzernen kann es zudem zu Risiken im Bereich der Verrechnungspreise kommen. Soweit der Konzern durch eine Holdinggesellschaft gesteuert wird, stellt sich aus steuerlicher Sicht die Frage der zutreffenden Allokation der Holdingkosten.

Abo Erbschaftsteuer //

Erbschaftsteuerliche (Un-)Zulässigkeit der Kombination der Rückausnahmen des § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 ErbStG

Wenn Gesellschaften über Generationen wachsen, entstehen oftmals komplexe Firmenstrukturen, die mit Blick auf die Unternehmensnachfolge Herausforderungen begründen. Nicht eindeutig geklärt ist bislang, ob mehrere erbschaftsteuerliche Rückausnahmen hinsichtlich der grds. schädlichen Nutzungsüberlassung von Grundbesitz an Dritte kombiniert werden können. Statt des Aneinanderreihens der Begünstigungstatbestände bleibt die Möglichkeit, die Rückausnahmen nebeneinander anzuwenden. Diese Gestaltungsvariante wird am Beispiel der Begünstigungstatbestände des § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 Buchst. a und c ErbStG dargestellt.

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Abo Einkommensteuer //

Zu den Besteuerungsfolgen der unentgeltlichen Übertragung eines verpachteten Gewerbebetriebs entweder gegen Versorgungsleistungen oder unter Vorbehalt des Nießbrauchs (BFH)

Während die unentgeltliche Übertragung eines verpachteten Gewerbebetriebs unter Beachtung der Voraussetzungen einer Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen unter § 7 Abs. 1 EStDV (seit 1999 § 6 Abs. 3 S. 1 EStG) fällt, greift diese Norm bei der unentgeltlichen Übertragung eines verpachteten Gewerbebetriebs unter Vorbehalt des Nießbrauchs nicht ein (Bestätigung der Rechtsprechung, vgl. BFH, Urteil v. 25.1.2017 - X R 59/14, BFHE 257, 227, BStBl II 2019, 730, Rz 40) (BFH, Urteil v. 8.8.2024 - IV R 1/20; veröffentlicht am 24.10.2024).

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Abo Einkommensteuer //

Besteuerung von Abfindungen nach dem DBA-Frankreich 1959/2001 Grenzgängerregelung (BFH)

Dem Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland betreffend eine Entschädigung für die Auflösung eines Dienstverhältnisses nach Art. 13 Abs. 1 DBA-Frankreich 1959/2001 steht jedenfalls - soweit die Abfindung auf die Zeit entfällt, in der der (damals unbeschränkt steuerpflichtige) Arbeitnehmer im Inland gewohnt und gearbeitet hat - die sogenannte Grenzgängerregelung des Art. 13 Abs. 5 DBA-Frankreich 1959/2001 nicht entgegen (BFH, Urteil v. 1.8.2024 - VI R 52/20; veröffentlicht am 24.10.2024).

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