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Europa //

Schnellere und sicherere Sofortzahlungen in Euro (Kommission)

Ab dem 9.10.2025 wird der Geldtransfer im gesamten Euro-Währungsgebiet schneller und sicherer denn je sein. Dank der neuen EU-Vorschriften für Sofortzahlungen können Menschen und Unternehmen nun innerhalb von Sekunden Geld in Euro überweisen, und zwar zu jeder Tages- und Nachtzeit, an Wochentagen oder am Wochenende, sei es im eigenen Land oder im gesamten Euro-Währungsgebiet. Hierüber informiert die EU-Kommission.

Sozialversicherungsrecht //

Beitragsfreie Familienversicherung in der GKV – Teil 3: Gemeinsame Anspruchsvoraussetzungen

Keine hauptberufliche Selbständigkeit und Prüfung des Gesamteinkommens

Damit Angehörige beitragsfrei familienversichert werden können, müssen neben den allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen weitere Kriterien erfüllt sein. Teil 1 der Beitragsreihe hat den versicherbaren Personenkreis vorgestellt, Teil 2 die grundlegenden Voraussetzungen wie Wohnsitz und fehlende eigene Versicherung beleuchtet. Im dritten Teil stehen nun zwei weitere gemeinsame Anspruchsvoraussetzungen im Fokus: wenn Einkünfte aus einer selbständigen Tätigkeit erzielt werden, darf diese nicht hauptberuflich ausgeübt werden sowie die Prüfung des Gesamteinkommens. Beide Aspekte sind entscheidend für die Beurteilung, ob eine beitragsfreie Mitversicherung möglich ist.

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Verfahrensrecht //

Zur Unkenntnis der Finanzbehörde bei einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen (BFH)

Zur Beantwortung der Frage, ob die Finanzbehörde Kenntnis von den für die Steuerfestsetzung wesentlichen tatsächlichen Umständen hat, ist auf diejenigen Personen abzustellen, die innerhalb der zuständigen Finanzbehörde organisationsmäßig für die Bearbeitung des Steuerfalls berufen sind bzw. die den (zu ändernden) Steuerbescheid erlassen haben. Elektronische Daten, die nicht automatisch zur Papierakte/elektronischen Akte gelangen, sondern lediglich auf Datenspeichern der Finanzbehörde zum Abruf bereitliegen, sind nicht schon deshalb bekannt im Sinne des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO, weil sie mit der Steuernummer des Steuerpflichtigen verknüpft sind (BFH, Urteil v. 14.5.2025 - VI R 14/22; veröffentlicht am 9.10.2025).

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Einkommensteuer //

Verfassungsrechtliche Konsequenzen aus der Herabsenkung der Wesentlichkeitsgrenze (FG)

Das Niedersächsische FG hat entschieden, dass, wenn ein Steuerpflichtiger nach dem 31.12.2001 Anteile an einer Kapitalgesellschaft veräußert und er innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mindestens zu 1% aber nicht mindestens zu 10% beteiligt war, bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns allenfalls die Wertzuwächse bis zum 26.10.2000, nicht jedoch die Wertzuwächse bis zum 31.12.2001 aus verfassungsrechtlichen Gründen unberücksichtigt bleiben. Die Steuerberatungskosten für ein Rechtsbehelfsverfahren, in dem über die Höhe der Besteuerung des Veräußerungsgewinns gemäß § 17 EStG gestritten wird, stellen keine Veräußerungskosten gemäß § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG in Bezug auf den Verkauf der Anteile an der Kapitalgesellschaft dar (Anschluss an Niedersächsisches FG, Urteil v. 12.11.2024 - 13 K 196/12: Niedersächsisches FG, Urteil v. 26.8.2025 - 12 K 250/11; Revision zugelassen).

Arbeitsrecht //

Entgeltumwandlung – BAG untersucht die Anforderungen an die Nichtanwendbarkeit des § 1a Abs. 1a BetrAVG

Die betriebliche Altersvorsorge spielt im Rahmen der Absicherung der Arbeitnehmer im Alter eine zunehmende Rolle. Es ist absehbar, dass das Niveau der gesetzlichen Rente nicht ausreichend sein wird, um den Lebensstandard im Ruhestand halten zu können; es droht eine Versorgungslücke. Insoweit ist es geboten, weitere – ergänzende – Altersvorsorge zu betreiben. Der Gesetzgeber hat die betriebliche Altersvorsorge dabei u. a. durch Schaffung eines Anspruchs auf Entgeltumwandlung mit der Maßgabe, dass der Arbeitgeber 15 % des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung weiterleiten muss, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart (§ 1a Abs. 1a BetrAVG), gestärkt. Das BAG hat inzwischen wesentliche Fragen zum Geltungsbereich dieser Bestimmung geklärt und damit für Rechtssicherheit gesorgt, zuletzt mit Urteil vom 11.3.2025 (8 AZR 53/24).

Einkommensteuer //

Notwendige Einbeziehung eines künftigen Betriebsaufgabe- oder Betriebsveräußerungsgewinns bei einer Totalgewinnprognose

Ist streitig, ob eine gewerbliche oder land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit in Gewinnerzielungsabsicht betrieben und damit steuerlich zu berücksichtigen ist oder aber als sog. Liebhabereibetrieb steuerlich außer Ansatz bleibt, ist ein Betriebsaufgabe- oder Betriebsveräußerungsgewinn selbst dann in die Totalgewinnprognose einzubeziehen, wenn ein solcher Gewinn in einem vorgelegten Betriebskonzept nicht berücksichtigt worden ist, so der BFH mit Urteil v. 21.5.2025.

Lohnsteuer //

Steuerfreie Erstattung von Fort- und Weiterbildungskosten durch den Arbeitgeber

In einer sich stetig wandelnden Arbeitswelt sind aktuelle Kenntnisse und erweiterte Kompetenzen für Beschäftigte wie Unternehmen gleichermaßen von zentraler Bedeutung. Arbeitgeber können daher Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen unterstützen, um ihre Mitarbeitenden für neue Aufgaben oder veränderte Anforderungen zu qualifizieren – sei es z. B. im Rahmen eines berufsbegleitenden Studiums oder gezielter Schulungen. Dabei stellt sich häufig die Frage nach der steuerlichen Behandlung solcher Leistungen. Unter bestimmten Voraussetzungen können diese Kosten steuer- und beitragsfrei übernommen werden. Der Beitrag beleuchtet die rechtlichen Grundlagen sowie bewährte Modelle aus der Praxis.

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Erbschaftsteuer //

Nießbrauchsverzicht an land- und forstwirtschaftlichem Vermögen im Rahmen einer gemischten Schenkung (FG)

Das FG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass wenn ein Nießbrauchsrecht an Flächen besteht, auf denen der Nießbraucher Land- und Forstwirtschaft betreibt, so ist für den im Rahmen eines Schenkungsvertrages zwischen Nießbraucher und Eigentümer der Flächen erklärte Verzicht auf diesen Nießbrauch die Steuerbegünstigung nach §§ 13a, 13b ErbStG grundsätzlich nicht zu gewähren. Eine aufschiebend bedingte Last ist auf den Zeitpunkt des Bedingungseintritts zu bewerten, eine Abzinsung für die Schwebezeit zwischen dem Rechtsgeschäft und dem Bedingungseintritt findet - außer in den Fällen des § 12 Abs. 3 BewG - nicht statt (FG Schleswig-Holstein, Urteil v. 31.3.2025 - 3 K 28/24; rechtskräftig).

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