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Abo Verfahrensrecht //

Verspätungszuschlag: Erforderlichkeit einer Ermessensentscheidung (FG)

Ein Verspätungszuschlag ist auch dann gemäß § 152 Abs. 2 Nr. 1 AO zwingend im Wege einer gebundenen Entscheidung festzusetzen, wenn eine Steuererklärung für den Besteuerungszeitraum 2019 erst nach dem Ablauf der aufgrund der Corona-Pandemie bis zum 31.8.2021 gewährten gesetzlichen Fristverlängerung eingereicht wird (FG Düsseldorf, Urteil v. 24.8.2023 - 12 K 1698/22; Revision zugelassen).

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Abo Investitionsabzugsbetrag //

Außerbilanzielle Korrekturen bleiben bei der Gewinngrenze außen vor

Für die Prüfung, ob die bei der Bildung eines Investitionsabzugsbetrags maßgebliche Gewinngrenze von 200.000 € überschritten worden ist, kommt es nach einem aktuellen Urteil des FG Baden-Württemberg allein auf den Gewinn laut der Steuerbilanz an. Nicht abziehbare Betriebsausgaben, die außerbilanziell hinzugerechnet werden, führen also nicht zur Überschreitung der Gewinngrenze. Das letzte Wort hat der Bundesfinanzhof im Revisionsverfahren.

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