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Umsatzsteuerliche Behandlung von online erbrachten Veranstaltungen
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3186Bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von Online-Veranstaltungsleistungen ist neben der Frage nach dem Leistungsort auch zu klären, inwieweit Steuerbefreiungen oder Steuerermäßigungen anwendbar sind. Die Finanzverwaltung hat mit Schreiben v. (BStBl 2025 I S. 1637) ihre Rechtsauffassung konkretisiert. Trotzdem bleiben Abgrenzungsfragen.
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[i]EmpfängerortprinzipOnline-Veranstaltungen haben spätestens seit der Corona-Pandemie eine große praktische Relevanz. Umsatzsteuerlich ist hier zunächst zu beachten, dass Umsatzerlöse unabhängig vom umsatzsteuerlichen Status des Leistungsempfängers dort zu versteuern sind, wo der Leistungsempfänger ansässig ist; dies ist seit dem EU-weit gesetzlich geregelt. Bei grenzüberschreitenden Umsätzen schuldet der Veranstalter also gegebenenfalls ausländische Steuer, für die Deklaration kann innerhalb der EU das OSS-Verfahren genutzt werden. Im B2B-Bereich gilt zwingend das Verfahren der Steuerschuldumkehr.
[i]Präsenzveranstaltung, Live-Streaming und DienstleistungskommissionHinsichtlich der Anwendung von ermäßigten Steuersätzen und Befreiungen vertritt die deutsche Finanzverwaltung mit Schreiben vom die zu begrüßende Auffassung, dass Live...