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Online-Nachricht - Freitag, 14.11.2025

Gesetzgebung | Online-Verfahren in der Zivilgerichtsbarkeit kann erprobt werden (Bundestag)

Dekorative GrafikDer Bundestag hat am , den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (BT-Drucks. 21/1509, BT-Drucks. 21/2074, BT-Drucks. 21/2146 Nr. 1.13) in der vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz geänderten Fassung (BT-Drucks. 21/2780) in der 2./3. Lesung angenommen. Damit soll die Digitalisierung der Justiz vorangebracht werden.

Mit der Einreichung von Klagen über digitale Eingabesysteme wird das Online-Verfahren an den pilotierenden Gerichten als neue Verfahrensart in der Zivilgerichtsbarkeit eröffnet. Ziel ist es, Bürgern zu ermöglichen, Ansprüche im Bereich niedriger Streitwerte in einem einfachen, nutzerfreundlichen, barrierefreien und digital unterstützten Gerichtsverfahren geltend zu machen. Zugleich soll das Online-Verfahren dazu beitragen, die Arbeit an den Gerichten durch eine strukturierte Erfassung des Prozessstoffs und technische Unterstützungswerkzeuge effizienter und moderner zu gestalten.

Eine ressourcenschonende Bearbeitung soll dabei bei sogenannten Massenverfahren, aber auch generell für die Geltendmachung von Geldforderungen vor den Amtsgerichten erreicht werden. Die neuen digitalen Kommunikationsformen mit der Justiz im Online-Verfahren sollen außerdem auf Rechtsanwälte erstreckt werden, wobei die bestehende Infrastruktur zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach genutzt werden soll.

Die folgenden Änderungen nahm der Rechtsausschuss an dem Gesetzentwurf vor:

  • Unter anderem dürfen nun Landesregierungen die Teilnahme eines Amtsgerichts an der Erprobung des Online-Verfahrens auf Streitigkeiten über Ansprüche nach der Fluggastrechte-Verordnung der EU beschränken. Zudem wird das Online-Verfahren bereits nach zwei Jahren und nicht erst nach vier Jahren erstmals evaluiert.

  • Der vom Ausschuss angenommene Änderungsantrag sieht insbesondere die Möglichkeit vor, dass Länder die Teilnahme eines Amtsgerichts an der Erprobung des Online-Verfahrens auf Streitigkeiten über Ansprüche nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechte-Verordnung) beschränken. Daneben enthält er unter anderem Anpassungen mit Blick auf die Kommunikationsplattform.

Quelle: Bundestag online, Meldung v. (lb)

Fundstelle(n):
FAAAK-03999