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Mehr Luft für § 14c-Steuer-Korrekturen im Massengeschäft
Aufgrund der Komplexität der gesetzlichen Regelungen kann ein zu hoher Umsatzsteuerausweis schnell vorliegen. Dieser wurde in der Vergangenheit nach § 14c UStG streng sanktioniert, nach dem Grundsatz: Wer zu viel Umsatzsteuer in der Rechnung ausweist, schuldet sie, ganz gleich, ob der Kunde Vorsteuer geltend machen kann oder nicht. Durch das hat die Finanzverwaltung jedoch auf das „P GmbH I“ ( ) reagiert und klargestellt, dass die sog. § 14c-Steuer nicht bei einem unrichtigen Steuerausweis an Endverbraucher entsteht und geschuldet wird. Mit dem „P GmbH II“ ( NWB TAAAJ-97173) werden nun die Möglichkeiten der Korrektur zugunsten der Steuerpflichtigen weiter definiert – und zugleich klare unionsrechtliche Spielregeln für Mischfälle und Schätzungen aufgestellt.
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„P GmbH II“
[i] EuGH, Urteil v. 1.8.2025 - C-794/23, NWB TAAAJ-97173 Weist ein Unternehmer gegenüber einem Endverbraucher einen zu hohen Umsatzsteuerbetrag aus, entsteht nach Art. 203 MwStSystRL keine Steuerschuld, wenn das Steueraufkommen nicht gefährdet ist. Dass der...